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Beim Überholen abgedrängt

Ein Dresdner legte sich auf der A 17 mit einem anderen Fahrzeug an. Was er nicht wusste: Es war ein ziviler Streifenwagen.

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© Symbolfoto: dpa

Von Yvonne Popp

Freital/Pirna. Am Abend des 30. Dezember vergangenen Jahres fahren zwei Polizeibeamte auf der Autobahn A 17 Streife. Sie kommen von der tschechischen Grenze und sind in Richtung Dresden unterwegs, als ihnen vor der Anschlussstelle Pirna ein zügig fahrender Ford auffällt. Weil der Wagen ein ortsfremdes Nummernschild trägt und ein junger Mann am Steuer sitzt, entschließen sich die Beamten, Fahrer und Fahrzeug zu kontrollieren. Kein leichtes Unterfangen, wie sich herausstellt. Als sie aufschließen und neben den Ford auf die linke Fahrspur ziehen, will auch dessen Fahrer die Fahrbahn wechseln. Dabei drängt er den Audi der Zivilfahnder Richtung Leitplanke. Die Beamten müssen eine Notbremsung einleiten. Wenig später gelingt es ihnen aber, den Ford-Fahrer zu stoppen.

Wegen Nötigung im Straßenverkehr musste sich Johannes V. nun vor dem Amtsgericht in Pirna verantworten.

An dem besagten Abend, so erzählt er dem Gericht, sei er auf dem Rückweg von einer Dienstreise gewesen. Bereits vor der Abfahrt Pirna habe er bemerkt, dass sich hinter ihm ein Fahrzeug schnell nähert. „Da ich gerade ein anderes Auto überholt hatte und noch auf der linken Spur war, fuhr ich rechts rüber und machte Platz.“ Der Audi sei dann neben ihm auf gleicher Höhe gefahren, schildert der 31-jährige diplomierte Elektrotechniker. Auch als er sich etwas zurückfallen ließ, sei das Auto neben ihm geblieben.

Wenig später sei ein VW vor ihm in Sicht gekommen, der deutlich langsamer unterwegs war. Das Auto neben ihm habe aber keine Anstalten gemacht, zu beschleunigen oder etwas abzubremsen. Er habe den Eindruck gewonnen, der Audi wolle ihn am Überholen hindern, erklärt Johannes V. „Also habe ich den Blinker gesetzt und bin leicht nach links gezogen.“ Daraufhin habe ihm der Audi Platz gemacht und sich schließlich als Polizeistreife zu erkennen gegeben.

Nicht durch Fahrstil aufgefallen

„Mein Mandant hat sich nicht verkehrswidrig verhalten“, sagt der Verteidiger. Er argumentiert, dass Johannes V. nur die Spur habe wechseln wollen. Eine Nötigung sei das nicht gewesen. Zumal sein Mandant auch nicht durch sein Fahrverhalten aufgefallen war. Die Kriminalobermeisterin, die am Tatabend auf dem Beifahrersitz des zivilen Streifenfahrzeugs saß, bestätigt das. Sie gibt zu Protokoll, dass nicht der Fahrstil des Angeklagten, sondern tatsächlich sein Wagen aufgefallen war.

Eine erste Überprüfung hätte gezeigt, dass es sich um ein Mietauto handelte. Weil diese oft für Schmuggelfahrten eingesetzt werden, hätten sie und ihr Kollege sich entschlossen, das Fahrzeug zu kontrollieren. Zuvor wollten sich die Polizisten aber einen Überblick verschaffen, wer und vor allem wie viele Personen in dem Fahrzeug sitzen. Deshalb seien sie für kurze Zeit auf gleicher Höhe gefahren.

Als beide Fahrzeuge dann den vorausfahrenden VW Touran erreichten, drängte sich der Angeklagte neben sie auf die linke Spur. Um einen Unfall zu vermeiden, mussten die Zivilfahnder stark bremsen. Auch sei der Abstand der drei Autos zueinander so knapp gewesen, dass V. unmöglich gefahrlos hätte überholen können, so die Kriminalobermeisterin. Der Angeklagte habe bei der anschließenden Verkehrskontrolle auch zugegeben, dass seine Aktion nicht korrekt war. Das räumt der junge Familienvater auch im Gerichtssaal noch einmal ein.

Richterin Simona Wiedmer erkennt an, dass man das Fahrverhalten der Beamten durchaus hätte missverstehen können. Einen Freispruch bekommt Johannes V. von der Richterin dennoch nicht. Sie stellt das Verfahren ein – gegen eine Auflage von 1500 Euro, die Johannes V. zahlen muss.