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Besessen vom Alkohol

Eine Frau aus Meißen hat ihre Kumpels dazu angestiftet, einen Rentner zu verprügeln. Nun sitzt sie im Gefängnis.

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© Symbolbild/dpa

Von Alexander Schneider

Dresden/Meißen. Der Abstieg der Meißnerin hat ziemlich genau vor 15 Jahren begonnen. Kurz nach der Geburt ihres ersten Sohnes hatte sich der Kindesvater aus dem Staub gemacht und die heute 34-jährige gelernte Restaurantfachfrau griff zur Flasche. Elf Vorstrafen hat sie seitdem gesammelt, meist Geldstrafen wegen Diebstahls von Alkohol und Lebensmitteln, Schwarzfahrens und ähnlicher Dinge.

Doch ihr Abstieg setzte sich fort. Ihr wurden beide Kinder abgenommen, sie verlor ihre Wohnung, kam in einem Dresdner Obdachlosenheim unter. Seit 2014 erhielt sie ihre ersten Freiheitsstrafen, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt wurden. Seit Juni befindet sie sich erstmals im Gefängnis, weil sie auch ihre Bewährungsauflagen nicht erfüllt hatte.

Nun saß die arbeitslose Deutsche wieder vor dem Dresdner Amtsgericht. Neben mehrerer Schwarzfahrten und zweier Ladendiebstähle soll sie im Herbst 2014 zwei Kumpels aus dem Obdachlosenheim angestiftet haben, einen Mann zuvermöbeln.

Der Geschädigte, ein 71-jähriger Rentner, konnte sich noch erinnern, dass er damals zwei Männer beobachtet hatte, die in der Hubertusstraße mit einem Hausbewohner gestritten hatten. Dann hätten sie die Tür eingetreten und seien hineingestürmt. Plötzlich habe die Angeklagte vor ihm gestanden und ihn angeschrien. Als die Männer zurückkamen, sei er von ihnen geschlagen worden.

Kein Grund für Bewährung

Die Angeklagte räumte die Vorwürfe ein, auch wenn sie sich nicht genau erinnern könne. Sie seien alle erheblich betrunken gewesen, sagte sie. „Es kann sein, dass ich sie angeheizt habe. Ich kann es mir nicht erklären“, sagte sie. Ihr sei aber schon klar gewesen, dass die beiden ohnehin schon „auf Prass“ gewesen seien. Wahrscheinlich hatte der Rentner einfach nur das Pech, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein. Ein anderer Grund für die Prügelaktion war nicht erkennbar. Die beiden Schläger wurden bereits verurteilt, für diese Prügelorgie und weiterer Übergriffe.

Richterin Daniela Lindemann verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Gründe dafür, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sehe sie nicht. Die Angeklagte habe weder frühere Arbeitsauflagen erfüllt, noch Termine bei ihrer Bewährungshelferin wahr- oder ihr Alkoholproblem in Angriff genommen.

Verteidiger Bernd Findeisen hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten für ausreichend gehalten. „Das Problem meiner Mandantin ist der Alkohol. Eine Haft wird daran nichts ändern“, sagte er. Der Verteidiger will das Urteil anfechten und hat gute Karten, denn die Richterin hatte vergessen, der Angeklagten das letzte Wort einzuräumen.