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Betrügerische Polizistin muss vier Jahre ins Gefängnis

Die 52-jährige Riesaerin hat sich über Jahre Geld geliehen, das sie nicht zurückzahlen konnte.

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© Alexander Schröter

Von Britta Veltzke

Riesa. Die Zeugen sehen nur ihre Schulter und die flache Hand, mit der die Angeklagte ihr Gesicht verdeckt. Keinen Blick wirft sie den ehemaligen Freundinnen und dem Ex-Mann im Zeugenstand zu. Auch in den Zuschauerraum verirren sich ihre Augen nicht. Dort sitzen einige Gläubiger, von denen sich die suspendierte Polizistin über Jahre hinweg Geld geliehen hat, um ihre Spielsucht zu befriedigen. Dafür ist die 52-Jährige gestern vor dem Amtsgericht in Riesa zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Andrea T. muss sich in 67 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug verantworten. Geld hatte sie vor allem von Menschen bekommen, mit denen sie beruflich in Kontakt stand. „Sie hat ihre Glaubwürdigkeit als Polizistin ausgenutzt. Eigentlich sind Privatkredite nicht strafbar, aber in diesem Fall wusste die Angeklagte bei jeder Kreditaufnahme, dass sie das Geld nicht zurückzahlen kann“, sagte Staatsanwalt Peter Lässig. Aus seiner Sicht war damit jedes einzelne Darlehen ein Betrugsfall. Teilweise versprach sie sogar hohe Zinsen, um an das Geld zu kommen. In der Regel legte Andrea T. ihren Gläubigern ein Formular vor, dass beide Parteien unterschrieben haben.

Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs kam jedoch nicht zur Anklage. Ihren Beruf habe sie nur für ihre Glaubwürdigkeit genutzt, nicht aber dafür, ihren Gläubigern als Polizistin Vorteile zu verschaffen. Dennoch schöpfte Richter Herbert Zapf das Höchststrafmaß eines Amtsgerichtes von vier Jahren voll aus. Er habe sogar in Erwägung gezogen, den Fall ans Landgericht abzugeben, wo noch höhere Freiheitsstrafen verhängt werden können. Zapf ging damit über die von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahre und sechs Monate hinaus. Der Anwalt hatte auf Bewährung plädiert

„Sie hat das Vertrauen zwischen Bürgern und Polizei aufs Spiel gesetzt, auf das die Beamten in ihrer täglichen Arbeit angewiesen sind. Sie hat damit das Ansehen der Polizei geschädigt“, sagte Zapf. Ehemalige Kollegen im Publikum nickten zustimmend. Als weiteren schwerwiegenden Punkt führte der Richter an, dass T. vor allem ältere Menschen um ihr Geld gebracht hat. „Sie wusste genau, dass sie hier auf wenig Widerstand stoßen würde“, so Zapf weiter. Auch ein 80-jähriger Riesaer, der gestern im Publikum saß, hatte der Angeklagten Geld anvertraut. 6.700 Euro lieh ihr der Rentner, nachdem er vor einigen Jahren als Zeuge aufs Präsidium gekommen war. Daran, dass er sein Geld wieder bekommt, glaubt er nicht mehr: „Das habe ich abgeschrieben.“ Kein Wunder bei diesen Summen. Auf rund 163.000 Euro Schulden sitzt Andrea T. nun. Zwar beteuerte sie gestern mit zitternder Stimme, dass sie ihre Schulden stets habe zurückzahlen wollen, Zapf jedoch überzeugte das nicht: „Selbst die beiden größeren Gewinne von mehreren tausend Euro hat sie nicht dazu genutzt, Schulden zu begleichen. Ganz im Gegenteil: Sie hat stattdessen einen anderen Spielsüchtigen dafür bezahlt, sie zu den Kasinos zu fahren.“

Auch ein Gutachten konnten Andrea T. nicht entlasten. Ein Psychologe der Berliner Charité hatte festgestellt, dass die Angeklagte nicht unter einer schweren psychischen Störung leidet, die ihre Schuldfähigkeit vermindert hätte.