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Betrunken zum Dönerladen

Eine junge Frau wird mit 1,34 Promille erwischt. Sie gibt zu, getrunken zu haben. Die Strafe will sie aber nicht akzeptieren.

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Von Jürgen Müller

Es ist eine Unsitte, passiert vor allem, aber nicht nur nachts und in eher kleinen Ortschaften. Das Auto wird entgegengesetzt zur Fahrtrichtung und meist auch noch auf dem Fußweg vor einem Geschäft abgestellt. Bloß keinen Meter laufen! So macht es auch eine 32-jährige Coswigerin am Abend des 14. September dieses Jahres. In Weinböhla fährt sie schräg über die Straße und parkt auf der falschen Seite direkt vor einem Dönerladen. Dabei stellt sie ihren roten Ford auch noch so ab, dass andere behindert werden, einen Bogen um das Heck machen müssen. Pech für die Blondine: Ihr kommt gerade ein Zivilfahrzeug der Polizei entgegen, als sie das verbotene Fahrmanöver veranstaltet. Einer der Beamten steigt aus und folgt der Frau in den Imbiss, fordert sie auf, ihr Auto wegzufahren. „Beim Herausgehen lief sie vor mir, ich konnte einen deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen“, sagt der Polizist. Ein Atemalkoholtest ergibt fast zwei Promille. Sie habe vor der Fahrt einen Schluck Sekt getrunken, sagt die Frau und stimmt einer Blutentnahme zu. Deren Ergebnis: 1,34 Promille. Den Führerschein ziehen die Polizisten gleich ein, sie bekommt eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Per Strafbefehl wird sie zu einer Geldstrafe verurteilt, außerdem der Führerschein für sechs Monate gesperrt. Obwohl die Sache eindeutig ist, geht sie in Einspruch. Nun werden ein Richter beschäftigt, ein Staatsanwalt, eine Urkundsbeamtin, eine Anwältin. Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, zwei Polizisten müssen als Zeuge ran. Und das alles nur, weil die Frau nicht zu ihrer Tat stehen will. Man kann´s ja mal versuchen.

In ihrem Einspruch gegen den Strafbefehl hatte sie behauptet, erst im Dönerladen getrunken zu haben. Das kann aber gar nicht sein. Die Polizisten haben sie vielleicht mal zehn Sekunden aus den Augen verloren. Sie müsste also schon vorher Alkohol bestellt haben und ihn dann ruckzuck runtergekippt haben. Auf dem Tresen, an dem sie stand, waren aber keine Gläser zu sehen. Auch dass die Frau eine Flasche mit in den Imbiss genommen habe, haben die Polizisten nicht gesehen.

Die Verteidigerin versucht es mit allen möglichen Tricks. Ob ihre Mandantin denn überhaupt ordnungsgemäß über ihre Rechte aufgeklärt und belehrt wurde, will sie von den Polizisten wissen. Doch die haben ordentlich gearbeitet, wie später der Richter ausdrücklich feststellt. Die Frage, ob sie nach dem Aussteigen noch Alkohol getrunken habe, hatte die Frau damals ausdrücklich verneint. Sie hatte auch freiwillig einer Blutentnahme zugestimmt, und das auch schriftlich. Ansonsten hätte erst ein Richter die Blutentnahme anordnen müssen. Obwohl die Frau ziemlich betrunken war, stellen die Polizisten keine wesentlichen Ausfallerscheinungen fest. Das lässt darauf schließen, dass sie Alkohol gewöhnt ist.

Ein Gutachter soll schließlich Licht ins Dunkel bringen. Doch der kommt gar nicht zum Zuge. Die Verteidigerin sieht wohl die Felle davonschwimmen, beantragt eine kurze Unterbrechung. Danach beschränkt sie den Einspruch auf die „Rechtsfolgen“, wie es im Juristensprech heißt, also auf die Höhe des Urteils.

Doch besser wird es nicht für die Frau, die schon einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Es bleibt bei den 350 Euro, der Führerschein ist für noch sieben Monate weg. Der Staatsanwalt hatte sogar eine höhere Strafe beantragt. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen, also auch das Gutachten bezahlen. Und das kann richtig teuer werden.

Sie sei doch nur eine kurze Strecke gefahren, habe einen Döner für ihre Mutter holen wollen, hatte die Verteidigerin zuvor argumentiert. Da hätte sie ja auch laufen können. Das muss sie nun für ein paar Monate.