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Bewährung für Beinschuss

Ein Waldheimer soll einen Bekannten ins Schienbein geschossen haben. Er bestreitet das. Vor Gericht lügt ein Zeuge.

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Von Helene Krause

Auch der Zeuge, der am dritten Verhandlungstag vor Gericht aussagt, bringt kein Licht in die Angelegenheit. Entgegen der Aussage des Beschuldigten, dass der Zeuge geschossen habe, bestreitet der, in der Tatnacht mit dem Angeklagten unterwegs gewesen zu sein.

Vorgeworfen wird einem 23-jährigen Waldheimer, am 29. Oktober 2010 gegen zwei Uhr, einem Bekannten mit einer Luftdruckpistole ohne Grund fünfmal ins Schienbein geschossen zu haben. Die Tat soll in der Nacht auf der Bahnhofstraße in Waldheim geschehen sein. Dort begegneten sich Opfer und Täter. Der Geschädigte musste chirurgisch behandelt werden (der DA berichtete).

In der ersten Verhandlung leugnete der Angeklagte die Tat. Als Täter nannte er stattdessen seinen Freund, mit dem zusammen er in der Tatnacht dem Geschädigten begegnete. Aufgrund dieser Aussage und weil in den ersten beiden Verhandlungen die Zeugen widersprüchliche Angaben machten, musste ein weiterer Verhandlungstermin vom Gericht festgesetzt und der Freund des Beschuldigten als Zeuge geladen werden. Da der ohne festen Wohnsitz ist, oblag es der Polizei, den Mann ausfindig zu machen. Der Prozess zog sich in die Länge.

„Ich war mit dem Angeklagten in besagter Nacht gar nicht unterwegs“, erklärt der Freund des Beschuldigten vor Gericht. Auch eine Waffe besitze er nicht. Doch das Gericht glaubt ihm kein Wort. In den ersten beiden Verhandlungen sagten Geschädigter und Angeklagter aus, dass er in besagter Nacht mit am Tatort war. Ein weiterer Zeuge hatte in der zweiten Verhandlung erklärt, dass der Freund des Angeklagten in der Tatnacht auch zu ihm in die Wohnung gekommen sei. Dort habe er ihm die Tatwaffe gezeigt und damit geprahlt, dass sie es dem Geschädigten gegeben hätten. Ob der Freund des Angeklagten der Täter war und ob ihm die Waffe gehörte, blieb offen.

Gefährliche Körperverletzung

Der Geschädigte selber sagte am ersten Verhandlungstag aus, dass der Angeklagte auf ihn geschossen habe. Es stand somit Aussage gegen Aussage. Da der Geschädigte in der Tatnacht alkoholisiert war, wurde seine Aussage vom Gericht allerdings stark angezweifelt. Opfer, Angeklagter und der Freund des Beschuldigten sollen dem Vernehmen nach zudem immer wieder Drogenprobleme gehabt haben.

Weil der Freund des Angeklagten den Tathergang nicht wirklich glaubhaft bezeugen kann, verurteilt das Gericht den Beschuldigten letztendlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden. Wegen der zweifelhaften und widersprüchlichen Angaben seines Freundes behält sich die Staatsanwaltschaft nun vor, gegen ihn wegen Falschaussage zu ermitteln.