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Bewährungsstrafe für Cannabiszüchter

Zwei Männer haben eine illegale Plantage in Erlau betrieben. Durch einen Zufall flog die Sache auf.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Als die Steuerfahndung am 6. November 2014 wegen eines Steuerdeliktes das Gebäude in der Kastanienallee in Erlau durchsuchte, stießen die Beamten in einem Raum auf 150 Cannabispflanzen und im Keller noch einmal auf 87 Cannabissetzlinge. Die Pflanzen waren 10 bis 80 Zentimeter hoch, die Setzlinge kleiner. Insgesamt wog das Blattwerk der Pflanzen ein Kilogramm.

Jetzt mussten sich die Besitzer der Plantage, ein 60-jähriger Mann aus Flöha und ein 48-Jähriger aus Mittweida, vorm Schöffengericht des Amtsgerichts Döbeln wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. „Schon das Anlegen einer Cannabisplantage gilt als Handel mit Betäubungsmitteln“, erklärte Staatsanwältin Rickert.

Der 60-Jährige kaufte das Grundstück in Erlau für 8500 Euro und schloss mit der Envia einen Stromvertrag ab. Der andere kümmerte sich um das Zubehör, um Lampen, Erde, Schaltgeräte und andere Dinge. Bei ihm wurden bei einer Hausdurchsuchung noch verpackte Gegenstände für die Cannabisanzucht gefunden. Als die Sache aufflog, wurden sämtliche Pflanzen und die Gerätschaften von der Polizei eingezogen. Die Beamten durchsuchten nicht nur die Wohnungen der Angeklagten, sie hörten auch ihre Telefongespräche ab. In der Plantage wurden DNA-Spuren gefunden, die beiden Beschuldigten zugeordnet werden konnten. Auch in einigen Telefongesprächen der Angeklagten ging es um den Cannabisanbau an der Kastanienallee .

Gebäude durchsucht

Zu Beginn der Verhandlung erklärten die Verteidiger der Beschuldigten, Rechtsanwalt Enrico Brand aus Waldheim und Rechtsanwalt Kay Estel aus Chemnitz, dass ihre Mandanten sich nicht einlassen werden. Daraufhin zogen sich Richterin Karin Fahlberg, die Schöffen, Staatsanwältin Angelika Rickert und die Verteidiger zur Beratung zurück. Als sie in den Gerichtssaal zurückkehrten, räumten die Beschuldigten die Tat ein. „Es ist so, wie es in der Anklageschrift steht“, sagten die Anwälte der beiden Beschuldigten. Ihre Mandanten bestätigten das.

Um die Bestätigung zu untermauern, wurde eine Polizeibeamtin als Zeugin gehört. Sie war bei der Durchsuchung des Gebäudes an der Kastanienallee dabei. Sie erklärte, dass sie und ihre Kollegen in dem Haus Cannabispflanzen und -setzlinge nebst Zubehör für die Anzucht gefunden hätten.

Während der 60-Jährige noch nie vor Gericht stand, hat der Mittäter mehrere Einträge im Bundeszentralregister stehen. Allerdings wurde er noch nie wegen eines Drogendeliktes belangt. Meist ging es um Trunkenheit im Verkehr.

Das Gericht verurteilte den 60-Jährigen wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Der 48-Jährige wurde zu einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Weil der Jüngere mehrfach vorbestraft ist, bekam er eine höhere Strafe als der bisher unbescholtene Mittäter. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Als Bewährungsauflagen müssen beide 600 Euro an die Landesjustizkasse in Chemnitz zahlen und jeden Wohn- und Arbeitsplatzwechsel dem Gericht mitteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.