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Bewährungsstrafe für Nötigung

Ein Mann aus Roßwein steht wegen Erpressung vor Gericht. Die Tat gesteht er nur teilweise.

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© dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Ein 25-jähriger Roßweiner, der an einem Überfall auf einen Bekannten in Döbeln beteiligt war, musste sich wegen Erpressung und versuchter schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, mit zwei Männern in im. April 2017 in die Wohnung eines 23-jährigen Döbelners gewaltsam eingedrungen und von ihm Geld erpresst zu haben.

Unter einem Vorwand veranlasste der Beschuldigte seinen Bekannten, die Tür zu öffnen. Daraufhin drangen die unbekannten Mittäter ins Wohnzimmer ein. Dort musste sich der Mann auf einen Hocker setzen, die Eindringlinge verlangten nGeld. Der Geschädigte gab ihnen 50 Euro, doch die Täter wollten mehr. Um dem Nachdruck zu verleihen, soll einer der unbekannten Männer dem Opfer eine Pistole an den Kopf gehalten haben. Weil im Portemonnaie des Geschädigten kein weiteres Geld war, verließen die Eindringlinge die Wohnung wieder.

Zunächst schwieg der Beschuldigte. Erst nachdem das Opfer aussagte, äußerte sich auch der Angeklagte zum Tatvorwurf. Im Wohnzimmer des Bekannten will er nicht gewesen sein. „Ich habe in der Küche die Hunde festgehalten“, sagte er. „Sie hatten die Tür zugemacht. Was drinnen passiert ist, habe ich nicht gesehen.“ Gleiches hatte das Opfer gesagt. Davon, dass die Mittäter von dem Geschädigten 50 Euro erpresst haben, will der Beschuldigte erst am nächsten Tag erfahren haben.

Hintergrund des Vorfalls war wohl ein Handyvertrag, den die Exfreundin des Geschädigten für diesen abgeschlossen hatte. Er habe sich jedoch nicht um die dort aufgelaufenen Schulden über 800 Euro gekümmert. Davon hatte der Angeklagte gehört. Obwohl ihn die Sache gar nichts anging, engagierte er zwei Männer. Sein Bekannte sollte Angst bekommen, sagte der Angeklagte in der Verhandlung. „Ich wollte nur, dass er einen Schuldschein unterschreibt.“ Doch dazu kam es nicht. Die Sache sei aus dem Ruder gelaufen und die engagierten Mittäter ließen den Beschuldigten außen vor. Er habe keinen Einfluss mehr auf das gehabt, was sich im Wohnzimmer des Opfers abspielte. Trotzdem wollte der Angeklagte die Namen der Mittäter nicht preisgeben. Aus Angst vor deren Rache, so vermutete das Gericht.

Staatsanwältin Anna Lehmann plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Verteidiger Rechtsanwalt Martin Göddenhennrich forderte für seinen Mandanten eine Geldstrafe von 3600 Euro. Da der Angeklagte nicht gesehen hat, was geschah, verurteilte Richterin Karin Fahlberg ihn wegen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Als Auflage muss er 1200 Euro an die Opferhilfe Sachsen zahlen. Außerdem wird er von einem Bewährungshelfer betreut und muss dem Gericht jeden Wohn- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen. Das Urteil ist rechtskräftig.