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Bewährungsstrafe für tödlichen Unfall mit Füchse-Fans

Der Verkehrsunfall, der einem Füchse-Fan das Leben kostete, bewegt Weißwasseraner. Nun hat das Gericht entschieden, obwohl der Angeklagte aus Rosenbach gar nicht vor Ort war.

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© dpa

Von Rolf Hill

Weißwasser/Zittau. Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung stand im Mittelpunkt des Prozesses gegen einen 20-Jährigen aus Rosenbach vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Zittau. Allerdings waren der Angeklagte und sein Verteidiger nicht vor Ort. Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Holger Maaß entschied sich dennoch zur formalen Eröffnung der Hauptverhandlung, um Zeitverzug zu vermeiden.

Am 30. Dezember 2013 absolvierte das Eishocky-Team „Lausitzer Füchse“ Weißwasser ein Punktspiel bei den Starbulls Rosenheim in Oberbayern. Eine Gruppe eingeschworener Fans war mit einem Kleinbus zu diesem Match gereist. Dabei fungierte der Angeklagte als Fahrer. Gut gelaunt, aber wohl etwas müde, traten sie zu nächtlicher Stunde die Heimreise an. Dabei kam es auf der A 4 Chemnitz/Dresden zu einem folgenschweren Unfall. Gegen 3.35 Uhr verlor der Fahrer die Gewalt über den Wagen. Dieser prallte so heftig gegen die Leitplanke, dass ein Insasse herausgeschleudert wurde und verstarb. Darüber hinaus gab es sieben zum Teil Schwerverletzte, darunter auch der Angeklagte selbst. Er war drei Monate arbeitsunfähig.

Noch vor dem Verlesen der Anklageschrift beantragte der Staatsanwalt, das Verfahren in die schriftliche Form eines Strafbefehls überzuleiten. Diesen Überlegungen lagen die Aussagen der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, Beatrix Berger, dass es sich bei dem Angeklagten um einen jungen Mann aus geordneten familiären Verhältnissen und mit geregelter Schulbildung handelte, zugrunde. Er war vor und nach der Tat weder straf- noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten.

Zum Unfallzeitpunkt stand er weder unter dem Einfluss von Alkohol noch Drogen oder Medikamenten. Die Ursache war deshalb fahrlässige, kurzfristige Unaufmerksamkeit mit schlimmen Folgen. So sahen es aufgrund der Aussagen auch Geschädigte und ihre Familien. Auf dieser Grundlage beantragte der Staatsanwalt für den Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre.

Als Bewährungsauflage soll der Angeklagte zudem bis zum 30. Juni 2016 eine Geldbuße von 1 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Diesem Antrag schloss sich das Jugendschöffengericht in allen Punkten an. Es erging ein entsprechender Beschluss, der aber noch nicht rechtskräftig ist.