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Bewährungsstrafen für Kupferdiebe

Drei Männer und eine Frau waren des bandenmäßigen Diebstahls angeklagt. Sie stahlen Kabel von Bahnanlagen.

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Von Helene Krause

Kurz nach Beginn der Verhandlung ziehen sich Richterin, Schöffen, Staatsanwältin und die Verteidiger der vier Angeklagten zur Beratung zurück. Vorgeworfen wird den drei beschuldigten Männern im Alter von 20, 25 und 27 Jahren bandenmäßiger Diebstahl. Die 26-jährige Frau ist der Beihilfe zum bandenmäßigen Diebstahl angeklagt. Im März 2011 sollen die Männer in mindestens acht Nächten von Bahnanlagen Kabel gestohlen haben. Unter anderem zerstörten sie auf den Bahnhöfen in Waldheim und Leisnig und auf der Bahnstrecke von Nahrsdorf nach Geithain Gleisverbindungen, Brücken und Weichenteile. An den Anlagen schnitten sie die Kupferkabel heraus. Diese nahmen sie mit und brachten sie zum Schrotthandel. Den Erlös teilten sie unter sich auf. Zur Tatzeit wohnten die Beschuldigten in Dresden, Waldheim und Hartha.

Für den Abtransport der Kupferkabel stellte die 26-Jährige ihren VW-Polo zur Verfügung oder sie fuhr das Diebesgut selbst zum Schrotthandel. Mit dem Geld wollten die Angeklagten ihren Lebensunterhalt und ihren Drogenkonsum finanzieren. Durch den Diebstahl entstand ein Schaden von insgesamt rund 40.000 Euro.

Drogenkonsum finanziert

Bis auf die 26-jährige Frau sind alle vor Gericht keine Unbekannten. Mehrfach wurde den Männern schon das Fahren ohne Führerschein, Diebstahl, Erschleichung von Leistungen und anderes vorgeworfen. Bis auf die Frau konsumierten alle Drogen. Zurzeit unterziehen sie sich einer Drogentherapie. Danach wollen sie ein neues Leben anfangen.

Die 26-Jährige sagt, dass einer der Angeklagten mit einer Tasche zu ihr gekommen wäre. Die hätte er in ihr Auto geladen und sie wären zum Schrotthandel gefahren. Ob sie wusste, dass in der Tasche Diebesgut war, blieb in der Verhandlung offen.

Weil die Angeklagten die Taten über ihre Anwälte gestehen und weil sie glaubhaft vermitteln, nicht wieder rückfällig zu werden, setzt das Gericht die Strafen im niedrigen Strafmaß an. Das Verfahren gegen die 26-Jährige, die bisher nicht vorbestraft ist, wird gegen Auflage eingestellt. Sie muss zugunsten des Kinderschutzbundes Döbeln 900 Euro zahlen.

Der 20-jährige Waldheimer wird zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre und sechs Monate Bewährung, verurteilt. Den 27-jährigen Mann aus Hartha verurteilt das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung und der 25-jährige Dresdner erhält eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Seine Strafe wird ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Des Weiteren erhalten die Angeklagten die Auflagen, jeden Wohnungswechsel dem Gericht mitzuteilen und sie müssen die begonnenen Drogentherapien fortsetzen und dürfen diese nicht vorzeitig beenden. Sollten sie den Weisungen nicht nachkommen, wird die Bewährung widerrufen. Dann müssen sie ins Gefängnis.