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BFI-Kunden wollen Geld zurück

Vorm Oberlandesgericht Dresden hat ein Musterverfahren gegen die insolvente Bank auf Schadenersatz begonnen.

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Von Lars Rischke

Als erste ostdeutsche Privatbank ging sie 1996 in Dresden an den Start. Doch schon 2001 kreiste der Pleitegeier über der BFI-Bank AG. Vor allem Kunden in Sachsen hatten dort Geld angelegt, um fürs Alter vorzusorgen. Viele von ihnen haben mit dem Zusammenbruch der Bank 2003 einen Großteil ihrer Ersparnisse verloren.

Das Desaster beschäftigt seit gestern auch den für Verbraucherschutz zuständigen Senat des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden. Zwillingsschwestern aus Dresden fordern in einem Musterprozess von der Bank Schadenersatz. Die älteren Damen hatten seit 1999 immer wieder mal Geld bei der Bank angelegt, zusammen rund 157000 Euro Wie die meisten der rund 16500 Gläubiger verloren sie das meiste davon. Die Bank bot nur die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung bis 20000 Euro pro Kunde an. Dem deutlich besser ausgestatteten Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken gehörte die BFI nicht an.

Die Klägerinnen sagten, ihnen sei es immer darum gegangen, das Geld sicher anzulegen. „Uns wurde gesagt, da kann nichts passieren.“ Nach der Schilderung der Frauen wurden sie bei den ersten Beratungen auch nicht auf den begrenzten Einlagenschutz aufmerksam gemacht. Auch seien ihnen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehändigt worden.

Insolvenzverwalter angeklagt

Tatsächlich findet sich in den Formularen, die die Kunden unterzeichneten, nur ein dürrer Hinweis auf die AGB und die Einlagensicherung. Unter Ziffer 20 wird die Einlagensicherung zwar erwähnt, für Laien allerdings kaum verständlich.

Die Klage richtet sich gegen den Insolvenzverwalter der Bank, Hans Jörg Derra. Weil bei ihm nichts mehr zu holen ist, geht es faktisch gegen die Haftpflichtversicherung des untergegangenen Geldhauses, die Victoria AG. Das Dresdner Landgericht hatte der Musterklage im August 2007 stattgegeben, weil die Bank verpflichtet gewesen sei, ihre Kunden in leicht verständlicher Form über Umfang und Höhe der Einlagensicherung zu informieren. Dies sei aber nicht geschehen. Sollte das OLG das Urteil bestätigen, könnten die Klägerinnen mit ihrem Schadensersatzanspruch gegen die Victoria vorgehen. Die ließ durchblicken, sie sei nicht zur Zahlung bereit. Ihr Argument: Die Haftpflicht decke derartige Fälle nicht ab.

Ein Ex-Berater versicherte im Zeugenstand, die AGB stets ausgegeben zu haben und die Kunden bei Nachfrage und teilweise von sich aus auf den Einlagenschutz aufmerksam gemacht zu haben. Allerdings stellte sich dann überraschend heraus: Er kann das erste Beratungsgespräch mit den älteren Damen gar nicht geführt haben, weil er zu dem Zeitpunkt noch zur Schule ging. Das OLG wird nun Mitte April weitere Zeugen vorladen. Es könnte auch schon das Urteil fallen. Dem Musterverfahren haben sich nach Angaben von Klägeranwältin Cordula Heß rund 70 weitere Betroffene angeschlossen. Der Ausgang ist völlig offen.

Die BFI-Bank soll zuletzt über ein Vermögen von etwa 124 Millionen Euro verfügt haben. Dem standen Verbindlichkeiten von rund 223 Millionen Euro gegenüber. Derras Kanzlei erklärte, der Prozess habe für das Insolvenzverfahren keine Bedeutung. Zugleich bekräftigte der Kanzlei-Anwalt Gunter Tarkotta, die Gläubiger könnten mit einem weiteren Auszahlung von 14 Prozent ihrer Ansprüche rechnen. Bei einer ersten Ausschüttung hatten die Betroffenen 15 Prozent erhalten. Der Gründer und Großaktionär der Bank, Karl-Heinz Wehner, sowie der damalige Justitiar sind bereits in Würzburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der langjährige Bankchef Wilhelm Hartmann ist in Dresden wieder als Vorstandschef des Finanzdienstleisters Infinus AG tätig.