Bischofswerda
Merken

Fahrbahnerneuerung: S111 in Bischofswerda wird erst im Oktober zum Nadelöhr

Aus organisatorischen Gründen verschiebt sich der Baustart um vier Wochen. Der Verkehr wird großräumig umgeleitet.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Keine Durchfahrt mehr: Während der Bauarbeiten ist keine keine Zufahrt im Baubereich möglich. Deshalb gibt es eine große Umleitung.
Keine Durchfahrt mehr: Während der Bauarbeiten ist keine keine Zufahrt im Baubereich möglich. Deshalb gibt es eine große Umleitung. © PR

Bischofswerda. Die Fahrbahnerneuerung der S 111 in der Ortsdurchfahrt Bischofswerda verzögert sich. Wie der Landkreis Bautzen mitteilt, wurde der Baubeginn aus organisatorischen Gründen um vier Wochen verschoben. Voraussichtlich beginnt nun ab 16. Oktober der Ausbau mit Erneuerung der Asphaltdeckschicht. Die Arbeiten werden voraussichtlich vier Wochen dauern. Ursprünglich sollte schon am 18. September mit der Fahrbahnerneuerung begonnen werden.

Der Bauanfang liegt in Höhe des Knotenpunktes „Am Lutherpark“ – „Johann Sebastian Bach Straße“ – „Wallgasse“ und das Bauende an der Einfahrt zum Freibad auf der Dresdener Straße in Bischofswerda. Der Ausbau der S 111 auf einer Länge von 312 Metern erfolgt unter Vollsperrung. Die überregionale Umleitung führt über die S 111/B6 – auf die Umgehungsstraße B 98 in Richtung A4 bis Abzweig Geißmannsdorf. Von dort geht es weiter auf die Geißmannsdorfer Straße weiterführend in Richtung Bischofswerda auf die Kamenzer Straße bzw. Carl-Maria- von- Weber-Straße auf die S 111.

Die Zufahrten in der Baustelle, wie Lutherstraße, Johann Sebastian Bach Straße sowie zum Markt in Bischofswerda, sind aus Richtung der S 111 sind aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften sowie aus Versicherungsgründen während der Bauzeit nicht möglich. Für die Anlieger besteht die Möglichkeit in dieser Zeit ihre Fahrzeuge auf den vorhandenen öffentlichen Parkplätzen (Beethovenstraße, Herrmannplatz, Goldbacher Weg, Kamenzer Straße) außerhalb der Baustelle abzustellen. Der Zugang zum Tierpark, zu den Anwohnergrundstücken sowie den ortsansässigen Gewerbetreibenden ist über die gesamte Bauzeit fußläufig möglich. (SZ/mis)