Freital
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Böllerschüsse streng verboten

Freital hat  Salutschüsse und Böllern ins Polizeigesetz der Stadt aufgenommen. Das soll die Kontrolle erleichtern.

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© Symbolfoto: Archiv SZ

Die Stadt Freital hat ihre Ortspolizeiverordnung geändert und darin auch das Böllern aufgenommen. Es unterlag bisher dem Waffen- und Sprengstoffgesetz. Nun regelt Paragraf 10 das Böllern und Salutschießen mit Vorderladern. Es darf nur mit einer Erlaubnis durchgeführt werden. Diese wird auf Antrag vom Freitaler Ordnungsamt herausgegeben. Zudem dürfen die Böller nur gezündet werden, wenn der Abstand zu Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kirchen, Friedhöfen, Schulen und Kindertageseinrichtungen mindestens 50 Meter beträgt. Zwischen 22 und 6 Uhr dürfen Böller überhaupt nicht gezündet werden. Ausgenommen davon ist das Silvesterfeuerwerk am 31. Dezember und 1. Januar.

Die Stadt nimmt das Böllern in ihre Verordnung auf, weil es in jüngerer Vergangenheit häufig Verstöße gegen die Gesetzlichkeiten gab. Die Ortspolizeiverordnung regelt unter anderem Lärmbelästigungen und umweltschädliches Verhalten. (SZ/hey)