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Bombendrohung bei den Zeugen Jehovas

Ein 26-jähriger Angeklagter aus Döbeln fehlt vor Gericht. Jetzt muss er sich bewähren und einer Therapie unterziehen.

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Von Helene Krause

Etwas chaotisch beginnt die Gerichtsverhandlung im Saal 102 des Amtsgerichts Döbeln. Nicht nur der Angeklagte fehlt. Auch sein Verteidiger ist nicht gekommen. Obwohl Letzterer dann doch noch erscheint, bleibt der Beschuldigte der Verhandlung fern.

Vorgeworfen wird dem 26-jährigen Döbelner, am 15. Juli 2012 einen Zettel mit einer Bombendrohung vor die Tür des Königreichssaals der Zeugen Jehovas gelegt zu haben. Das Gebäude befindet sich in Döbeln an der Waldheimer Straße. Als ein Mitglied der Glaubensgemeinschaft den Saal aufschließen wollte, sah es den Zettel unter der Fußmatte liegen. Auf dem Blatt stand: „Wenn Ihr das Spiel nicht gleich beendet, dann fliegt bei Euch eine Bombe hoch!“

Zuerst nehmen die Zeugen Jehovas die Bombendrohung nicht ernst. Doch da keiner genau weiß, ob die Drohung nicht doch einen ernsten Hintergrund hat, erstatten sie Anzeige bei der Polizei. Die findet den Täter recht schnell. Es ist ein ehemaliges Mitglied der Zeugen Jehovas.

Der Angeklagte gesteht bei der Polizei, bei seinem Betreuer und bei seinem Rechtsanwalt die Tat. Grund für die Bombendrohung soll Rache gewesen sein. Angeblich hätten Angehörige der Religionsgemeinschaft das Familienleben des Angeklagten zerstört.

Mehrfach straffällig

Der Beschuldigte, der drogenabhängig ist und einen Betreuer hat, stand schon mehrfach vor Gericht. Im März und im September wurden zwei Verfahren gegen ihn wegen der zu erwartenden höheren Strafe für die Bombendrohung eingestellt. Zuvor wurde er wegen Sachbeschädigung zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Stunden hat er nicht geleistet. „Für Arbeitsstunden ist er nicht vermittelbar“, sagt die Mitarbeiterin der Betreuungsstelle. Grund dafür soll sein Drogenkonsum sein.

Um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu klären, wurde vom Gericht ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Das besagt, dass der Beschuldigte für die Bombendrohung voll schuldfähig ist. Trotzdem bescheinigt ihm der Gutachter eine psychiatrische Störung. Bei dem Angeklagten soll eine Minderung der Steuerungsfähigkeit vorliegen. Eine Drogentherapie will er nur antreten, wenn das von staatlicher Stelle angeordnet wird.

Einige Zeit diskutieren Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger über das weitere Vorgehen. Letztendlich beantragt Staatsanwalt Stefan Quirmbach einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten. Unter Einbeziehung des vorherigen Urteils wird der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre und sechs Monate Bewährung, verurteilt. Außerdem erhält er die Weisung, sich sofort einer stationären Langzeittherapie zu unterziehen. Diese soll mindestens sechs Monate dauern und darf vom Beschuldigten nicht abgebrochen werden. Sollte er der Auflage nicht nachkommen oder erneut straffällig werden, muss er neun Monate ins Gefängnis.