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Brauner Hirsch wird Fall fürs Gericht

Der Widerspruch gegen den Innenausbau des ehemaligen Gasthofes in Bernstadt ist zurückgewiesen. Zu Ende ist die Sache damit nicht.

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© Matthias Weber

Von Susanne Sodan

Bernstadt. Vor dem Braunen Hirsch ist Leben. Vier, fünf Verkaufswagen stehen vor dem Gebäude. Freitag ist in Bernstadt Markttag. Drinnen im ehemaligen Gasthof Brauner Hirsch ist es dagegen still, zumindest an diesem Vormittag. „Es brannte jetzt aber manchmal Licht drinnen“, erzählt ein Markttag-Besucher. Im Braunen Hirsch ist derzeit der Heizungsbauer am Werk, teilt Stefan Gläsel mit, Planer für die Sanierung und den Ausbau des Hirschs. Vielleicht war es ja der Heizungsbauer, der für seine Arbeit mehr Licht brauchte.

Viele Bernstädter hatte es gefreut, als der Landkreis Anfang vergangenen Jahres die Baugenehmigung für den Innenausbau des Braunen Hirschs erteilt hat. Aber es gab auch einen Widerspruch gegen den Ausbau. Ende vergangenen Jahres fiel dazu die Entscheidung: „Der genannte Nachbarwiderspruch wurde seitens der Landesdirektion Sachsen zurückgewiesen“, teilt Ingolf Ulrich mit, stellvertretender Sprecher der Landesdirektion. „Der Widerspruchsführer hat daraufhin Klage gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht.“ Die Klage richtet sich gegen den Landkreis Görlitz als die Behörde, die die Baugenehmigung ausstellte, bestätigt Kreissprecherin Julia Bjar.

Was bisher geschah: Seit rund 30 Jahren steht das ehemalige Gasthaus mit seinem großen Tanzsaal leer. Nach diversen Besitzerwechseln und Sanierungsversuchen kaufte die Stöcker Hotel GmbH 2011 das markante Gebäude auf dem Bernstädter Markt und begann mit der Sanierung. Nachdem das Äußere wieder hergerichtet war, sollte es an den Innenausbau gehen. Euroimmun-Gründer Winfried Stöcker plant, aus dem Braunen Hirsch wieder eine Gaststätte mit Hotel zu machen. Unter anderem sind auch ein Hochzeitszimmer, Bowlingbahn, Schwimmbecken, Platz für Tagungen und Kultur eingeplant. Im zweiten Anlauf gab der Landkreis Anfang 2017 die Baugenehmigung. Ende Februar kam der Widerspruch gegen den Ausbau.

Dieser wurde im Laufe des vergangenen Jahres von zwei Stellen geprüft: Zunächst ging das Schreiben an den Landkreis Görlitz als die Behörde, die den Ausbau genehmigt hat. Ingolf Ulrich hatte damals das übliche Vorgehen erklärt: Die Ausgangsbehörde überprüft ihre Entscheidung nochmals. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch gerechtfertigt ist, ändert sie ihren Bescheid oder hebt ihn auf. Oder sie kommt zu dem Ergebnis, dass ihre Entscheidung korrekt war. Dann geht der Widerspruch automatisch an die nächsthöhere Stelle, die Widerspruchsbehörde.

Und so war es im Fall des Braunen Hirsches: Nach der Prüfung durch den Landkreis ging der Einspruch an die Landesdirektion Sachsen als nächsthöhere Stelle. Hier wurde nochmals überprüft, ob die Person, die Widerspruch eingelegt hat, durch die Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt wird. Wird der Widerspruch zurückgewiesen – wie es jetzt der Fall ist – bleiben zwei Wege, hatte Ingolf Ulrich vergangenes Jahr in der SZ erklärt: Die Sache ist vom Tisch oder es geht auf dem Rechtsweg weiter. Letzteres ist nun offenbar der Fall.

Gründe sind weiter unklar

Seit dem 28. Dezember liegt eine Klage vor, die mit dem Braunen Hirsch zu tun hat, bestätigt Carola Vulpius, stellvertretende Sprecherin des Verwaltungsgerichts Dresden. Noch ist das Verfahren im Anfangsstadium, erklärt sie, es liege auch noch keine Klagebegründung vor. Auch ein Termin für eine mündliche Verhandlung ist noch nicht absehbar, teilt Carola Vulpius mit, „dies kann bis zu zwei Jahre dauern.“ Aus Datenschutzgründen kann das Verwaltungsgericht keine weiteren Angaben über Klagegegenstand oder Kläger machen.

Worum es konkret geht, wurde auch bei dem Widerspruch vergangenes Jahr nicht bekannt. Es ist allerdings auch möglich, einen Widerspruch ohne Begründung einzulegen, hatte Ingolf Ulrich damals erklärt. Eine Schwierigkeit war in der Vergangenheit die Frage der Lautstärke, wenn der Braune Hirsch in Betrieb geht. Die Befürchtung, die Lärmbelastung könnte zu hoch werden, war einer der Gründe, warum das Landratsamt einen ersten Antrag für den Ausbau abgelehnt hatte. Es ging vor allem um den damals eingeplanten Tanzsaal und die Außenterrasse. Für den zweiten Anlauf hatten die Planer in den Bereichen Abstriche gemacht. Ob Angst vor zu viel Lärm auch bei dem Widerspruch und der Klage eine Rolle spielt, oder ob es um etwas anderes geht, ist aber nicht bekannt.

Die jetzige Entwicklung hatte Planer Stefan Gläsel nicht erwartet. „Für uns war die Sache mit der Rückweisung des Widerspruches vom Dezember erledigt.“ Auch er kenne die Gründe für den Widerspruch bis heute nicht. „Gespräche beziehungsweise Einladungen hierzu wurden stets abgelehnt“, so Stefan Gläsel. „Wenn wir das Problem kennen würden, könnte man vielleicht gemeinsam Abhilfe schaffen.“ Die Türen dafür würden auch weiterhin offen stehen.

Offen stehen die Türen auch weiter für die Handwerker. Sie sind in den Startlöchern, teilt Gläsel mit. „Der Heizungsbauer werkelt schon kräftig, sodass der Innenausbau bald in wärmeren Gefilden in zügigen Schritten voranschreiten wird.“ Er bleibt optimistisch. „Wir eröffnen vor dem Berliner Flughafen.“ In knapp zwei Jahren hat der Markttag-Besucher seinen 70. Geburtstag. „Den wollte ich eigentlich gerne im Hirsch feiern“, erzählt er. „Es wäre schön, wenn es vorwärts ginge“, sagt der Mann und verlässt den Markt.