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Bundestag stärkt Oppositionsrechte

Der Bundestag soll die Regierung kontrollieren. Das ist aber nicht ganz einfach, wenn die Opposition nur 20 Prozent der Abgeordneten stellt. Deshalb bekommen die parlamentarischen Minderheiten jetzt mehr Rechte.

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Berlin. Nach monatelangem Hin und Her hat der Bundestag beschlossen, die Rechte der Opposition deutlich zu stärken. Für den Kompromiss stimmten am Donnerstag die große Koalition und die oppositionellen Grünen; die Linke enthielt sich. Gesenkt wird unter anderem die Hürde zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Insgesamt soll sichergestellt werden, dass die Opposition ihre Kontrollfunktion gegenüber der schwarz-roten Regierung tatsächlich wahrnehmen kann - trotz der überwältigenden Parlaments-Mehrheit von CDU/CSU und SPD.

Während die Grünen von einer „massiven Verbesserung“ sprachen, bezeichnete die Linke die vereinbarten Regelungen als nicht ausreichend.

Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode sind nun im Bundestag schon 120 Stimmen ausreichend, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Bislang musste ein Viertel der Abgeordneten zustimmen - das wären derzeit 158 Parlamentarier. Grüne und Linke verfügen im Bundestag aktuell aber nur über 127 Stimmen. Ohne die jetzt beschlossene Reform hätten sie gegen den Willen der Koalition also keinen Untersuchungsausschuss einsetzen können. Ein solches Gremium gilt als schärfstes Schwert der Opposition.

Nicht nur bei Untersuchungsausschüssen gelten nun niedrigere Hürden als bisher. Für die Einberufung einer Sondersitzung etwa sind künftig ebenfalls die Stimmen von 120 Parlamentariern ausreichend. Und in den Ausschüssen kann die Opposition eine öffentliche Anhörung erzwingen. Diese Regelungen bleiben bis zur nächsten Bundestagswahl in Kraft und können - anders als ursprünglich geplant - auch durch eine parlamentarische Zwei-Drittel-Mehrheit nicht mehr gekippt werden.

Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung, weil ihr die Zugeständnisse nicht weit genug gehen. So beklagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, die Absenkung der Quoren müsse gesetzlich geregelt werden und nicht - wie jetzt vereinbart - nur in der Geschäftsordnung des Bundestags. Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann verteidigte hingegen den Kompromiss. In der Koalition habe es keine Bereitschaft zu Gesetzesänderungen gegeben. (dpa)