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Bußgelder für trübes Wasser

Noch immer entsprechen einige Kleinkläranlagen nicht dem Stand der Technik. Eigentümern drohen Konsequenzen.

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© dpa

Von Jürgen Müller

Lommatzscher Pflege. Zeit war genug. Bereits vor zehn Jahren forderte der Freistaat alle Besitzer von Kleinkläranlagen auf, die auf vollbiologische Klärung umzurüsten. Bis spätestens 31. Dezember 2015 musste das geschehen, ansonsten drohen die Stilllegung der alten Anlage und Bußgelder. Inzwischen haben wir 2017, doch längst nicht alle Kleinkläranlagen im Landkreis sind entsprechend umgerüstet. Wie viele genau das betrifft, kann man im Umweltamt des Landkreises zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen.

Im Rahmen des landesweiten Controllings würden derzeit die Angaben der Städte, Gemeinden und Abwasserzweckverbände entgegengenommen. Dies müsse bis 31. Mai abgeschlossen sein. Erst danach könne man verlässliche Angaben machen, so Peter Jönsson, Leiter des Umweltamtes. Auch wie viele der betroffenen Anlagen an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen würden, könne derzeit noch nicht beziffert werden.

Zwangsweise stillgelegt wurden nach Angaben des Umweltamtes im Landkreis aber bisher keine Anlagen. Auch Bußgelder wurden bisher noch nicht verhängt, jedoch 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren veranlasst. Dabei sind Bußgelder zwischen 150 und 300 Euro angedroht worden. Damit bewegt sich der Landkreis am untersten Ende der Skala.

Zwangsgelder können je nach Verhältnismäßigkeit ab fünf Euro bis maximal 25 000 Euro angeordnet werden. So waren im Landkreis Mittelsachsen einmal 950 Euro und in einem weiteren Fall sogar 2 500 Euro fällig.

In der Gemeinde Käbschütztal sind von insgesamt 350 derzeit 17 Kleinkläranlagen noch nicht umgerüstet, sagt Kay Griesbach, Sachgebietsleiter Abwasser im Zweckverband „Meißner Hochland“. In einem ersten Schritt wurden alle Eigentümer angehört. Danach wurden entsprechende Anordnungen erlassen, die Anlagen an den Stand der Technik anzupassen oder das Abwasser in einer ausreichend großen abflusslosen und dichten Grube zu sammeln und dann zu entsorgen. „Bei entsprechender Eignung kann die vorhandene Grube verschlossen und als Sammelgrube genutzt werden“, so Grießbach.

Nach seinem aktuellen Kenntnisstand wurde bisher in einem Fall ein Zwangsgeld verhängt. „Dies hängt sicher von der Bereitschaft der Grundstückseigentümer zur Mitarbeit ab. Aber auch davon, ob der Eigentümer Widerspruch gegen die Anordnung eingelegt hat“, so der Sachgebietsleiter. Auch in der Gemeinde Diera-Zehren wurde bereits ein Bußgeld verhängt, sagt Bürgermeisterin Carola Balk (parteilos). Es dürfte nicht das letzte gewesen sein. Immerhin sind im Gemeindegebiet 21 von 263 Kleinkläranlagen bisher noch nicht umgerüstet. Stillgelegt davon wurde bisher aber noch keine einzige.

Fein raus ist man in der Gemeinde Hirschstein. Bis auf zwei Grundstücke sind alle an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen. „Das Thema Kleinkläranlagen ist in Hirschstein bereits abgearbeitet. Die beiden betreffenden Grundstücke verfügen über Kläranlagen, welche nach den anerkannten Regeln der Technik neu errichtet wurden“, so Bürgermeister Conrad Seifert (CDU). Es wurden in der Gemeinde Hirschstein weder Anlagen still gelegt noch Bußgelder verhängt. Auch übergeordnete Behörden mussten nicht tätig werden, so der Amtschef.

Auch in Stauchitz kann man sich zurücklehnen. „Die Gemeinde ist nur für Kläranlagen zuständig, deren Überläufe in die gemeindeeigenen Abwasserleitungen entwässern. Diese sind alle umgerüstet. Für alle anderen Kläranlagen und abflusslosen Sammelgruben ist die untere Wasserbehörde beim Landratsamt Meißen zuständig“, so Bauamtsleiter Dirk Zschoke.

In Lommatzsch hingegen muss noch einiges getan werden. Bürgermeisterin Anita Maaß (FDP) hatte sich schon 2015 mit dem Umweltministerium angelegt. Gemeinsam mit anderen Bürgermeistern hatte sie eine Petition verfasst und darin argumentiert, dass es vor allem auf dem Land viele vor allem ältere Leute gäbe, die sich eine Kleinkläranlage aus finanziellen Gründen schlicht nicht leisten können. Da helfe auch kein Aufschub. Die Leute hätten jetzt kein Geld und später auch nicht. Von den 346 Anlagen in der Stadt und in den Ortsteilen sind 81 derzeit nicht umgerüstet. Davon befinden sich 26 Anlagen auf unbewohnten Grundstücken.

Von den 81 noch nicht umgerüsteten Anlagen unterliegen laut Bürgermeisterin Anita Maaß 54 dem Landratsamt und 27 der Stadt. Ein Großteil der noch nicht umgerüsteten Anlagen gehöre Senioren mit geringem Wasserverbrauch. „Derzeit wurden noch keine Bußgelder verhängt, nur Ordnungsmaßnahmen angedroht. Auch wurden bisher noch keine Anlagen stillgelegt“, so die Bürgermeisterin.

Insgesamt sind in Sachsen bisher rund 94 Prozent der Kleinkläranlagen vorschriftsgemäß modernisiert. 173 000 Anlagen müssen noch umgerüstet werden. Bisher wurden sachsenweit nur 59 „Härtefälle“ anerkannt, denen das erspart bleibt. Alle anderen können nicht mit einem Aufschub rechnen, dafür aber mit Post vom Amt. Und künftig mit der Stilllegung ihrer Anlage.