Chemnitz
Merken

Polizei erwischt mutmaßliche Postdiebe

In Chemnitz sollen ein Postfahrer und zwei weitere Komplizen Gutscheine im Wert von etwa 20.000 Euro gestohlen haben. Die Polizei sucht zahlreiche Opfer.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Post hat unter anderem einen 42-Jährigen beauftragt, Briefe aus den Briefkästen sowie Postfilialen in das Chemnitzer Postverteilzentrum zu transportieren. Die Polizei ertappte den Mann dann beim Stehlen.
Die Post hat unter anderem einen 42-Jährigen beauftragt, Briefe aus den Briefkästen sowie Postfilialen in das Chemnitzer Postverteilzentrum zu transportieren. Die Polizei ertappte den Mann dann beim Stehlen. © Symbolbild: Egbert Kamprath

Chemnitz. Drei mutmaßliche Postdiebe im Alter von 42, 33 und 18 Jahren hat die Polizei in Chemnitz ermittelt. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, von Januar 2019 bis März 2021 mindestens 285 Briefsendungen entwendet zu haben, wie die Polizei am Dienstag in Chemnitz mitteilte. Dabei hätten es zwei Männer und eine Frau unter anderem auf Gutscheine abgesehen. Der angerichtete Schaden wurde mit rund 20.000 Euro angegeben. Allerdings sei noch nicht abschließend geklärt, wie viele Empfänger tatsächlich betroffen waren.

Die Diebstähle ereigneten sich den Angaben nach in unregelmäßigen Abständen überwiegend in den Stadtteilen Sonnenberg, Siegmar und Rabenstein. Ein 42-jähriger Fahrer rückte bereits im Frühjahr 2020 erstmals in den Fokus der Ermittler. Der Mann wurde von der Deutschen Post beauftragt, Briefe aus öffentlichen Briefkästen und Postfilialen ins Postverteilzentrum in Chemnitz zu tranportieren. Erst im März 2021 wurde er laut Polizei auf frischer Tat ertappt. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Mannes wurden unter anderem noch nicht eingelöste Gutscheine gefunden.

In weiteren Nachforschungen ermittelten die Beamten die beiden anderen Tatverdächtigen. Diese sollen zusammen mit dem 42-Jährigen auf gemeinsamen Transporttouren die Briefe eingesammelt und die gestohlenen Exemplare nach Beendigung der Touren zu Hause geöffnet haben. Nun sucht die Polizei noch zahlreiche Opfer der Diebstähle. Mit einem eindeutigen Eigentumsnachweis etwa in Form eines Kaufbelegs können diese ihren Anspruch auf die sichergestellten Gutscheine geltend machen. (dpa)