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Darum wird die Stadt Seifhennersdorf verurteilt

Ein Anwohner lag seit Jahren im Clinch mit der Verwaltung wegen eines beschädigten Abwasserrohres. Nun hat das Gericht entschieden.

Von Jens-Rüdiger Schubert
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Symbolbild.
Symbolbild. © Symbolbild: dpa

In der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Anwohner Hartmut Bürgel und der Stadt Seifhennersdorf hat der Vorsitzende Richter der Görlitzer Zivilkammer jetzt eine rechtliche Entscheidung getroffen. Die Stadt Seifhennersdorf ist demnach verpflichtet, ein schadhaftes Rohr wieder instandzusetzen. Außerdem muss die Stadt die Kosten des Rechtsstreits tragen. 

Darin ging es um ein Abwasserrohr an der Bräuerstraße 10,  worauf 1998 eine Garage gebaut wurde. Wann die Schäden an der Leitung auftraten, lässt sich heute nicht mehr klären. Der Grundstückbesitzer Hartmut Bürgel hat aber durch eine von ihm beauftragte Kanalkontrolle im November 2010 festgestellt, dass das unter der Garage entlanggehende Rohr gebrochen ist. Und seitdem bemühte er sich auch um eine Lösung. Aber seiner Meinung nach hatte die Stadt wohl wenig Interesse an dem Anliegen. Vielmehr ging sie wohl zunächst davon aus, dass der Erbauer der Garage daran schuld ist. Da die Abwasserleitung ihr gehört, hat die Stadt jedoch die Wartungspflicht - auch wenn sie im Oktober 2018 bei einer Kanalfahrt feststellte, dass das restliche Rohr in Ordnung ist. 

Da die Zivilkammer des Görlitzer Landgerichts nicht alle verfahrensrelevanten Fragen selbst klären konnte, kam ein Sachverständiger zum Einsatz. Die Aussagen des Gutachtens waren im Grunde eindeutig und entsprachen weitestgehend dem, was Bürgel schon in der Klage vorbrachte. Das Abwasserrohr ist beschädigt. Und zwar derart, dass es in die Schadensklasse 5 - der höchsten - eingestuft werden musste. Damit ist dringender Sanierungsbedarf gegeben.

In der ersten Verhandlung im November 2017 waren sich die Parteien darüber auch einig. Die Stadt sollte und wollte das Problem bis Ende November 2018 lösen. Aber sie hat sich nicht an die Absprache gehalten. Warum noch nicht so viel passiert ist, begründete Bürgermeisterin Karin Berndt (UBS) damit, dass die Stadt den Ausgang des Verfahrens abwarten wollte. Zudem sei die Verwaltung nicht untätig gewesen. Erst im Oktober 2018 hätte sie eine Kanalprüfung in Auftrag gegeben. Dabei wurde festgestellt, dass die Rohrleitungen, bis auf den Garagenbereich, in Ordnung seien, so Berndt. Demnach stellt sich für die Stadt die Frage, ob die damalige Bebauung nicht das Rohr beschädigt hat. Ob das so ist, kann nicht mehr geklärt werden. Dazu hätte das Abwasserrohr schon vor dem Bau geprüft oder zumindest der Zustand der Garage zum Zeitpunkt 1998 festgestellt werden müssen. Da beides nicht mehr nachvollziehbar ist, muss das Gericht eine Lösung finden. Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer des Görlitzer Landgerichts entsprach nun der Klage von Hartmut Bürgel und verpflichtet die Stadt Seifhennersdorf dazu, das Rohr instandzusetzen. 

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