Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Merken

Das Windraddilemma

Alte Windräder bekommen bald keine Förderung mehr. Neubauten scheitern jedoch oft am Widerstand der Anwohner.

Von Daniel Krüger
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Obwohl der Windpark Streumen ein Vorranggebiet bleibt, sollen hier auch nach der geplanten Verabschiedung des Regionalplans 2020 weiterhin nur 16 Windräder stehen.
Obwohl der Windpark Streumen ein Vorranggebiet bleibt, sollen hier auch nach der geplanten Verabschiedung des Regionalplans 2020 weiterhin nur 16 Windräder stehen. © Lutz Weidler

Landkreis. Es ist ein Thema, das sich quer durch die Bundesrepublik zieht und für alle Beteiligten einen fortwährenden Kampf bedeutet: Windkraft. Wo immer neue Windräder entstehen, gehen die Anwohner auf die Barrikaden, klagen über Lärm und Landschaftsverschandelung, ziehen nicht selten vor Gericht. Die Betreiber der Parks hingegen müssen – neben diesem Druck – stets so kalkulieren, dass sich die Anlagen auch letztlich rechnen.

Bald schon könnte sich dieses Dilemma noch zuspitzen, denn Windkraftanlagen, die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden, bekommen ab 2021 keine staatliche Förderung mehr. Der Grund: Nach 20 Jahren fällt die garantierte Einspeisevergütung von aktuell neun Cent pro Kilowattstunde weg, die Unternehmer müssen sich auf dem freien Markt behaupten.

Hier können Betreiber momentan nur mit etwa 3,5 Cent pro Kilowattstunde Vergütung rechnen, wie Matthias Bleil von der Energieanlagen Bündig GmbH erklärt. Sein Unternehmen hat sich auf das sogenannte Repowering von Windanlagen spezialisiert. Hierbei werden alte Anlagen zurückgebaut und am selben Standort oder in unmittelbarer Nähe neu errichtet.

Auch im Meißner Landkreis wendet das Unternehmen diese Technik an. Im Windpark Streumen etwa hat die Bündig GmbH 2013 neun von zwölf ehemaligen Altanlagen repowert, die zwischen 1999 und 2004 dort errichtet wurden. Auch dieses Jahr soll in Streumen ein weiteres Windrad erneuert werden. Die Technik ist momentan hoch gefragt. Das liegt vor allem daran, dass kaum neue Vorranggebiete ausgewiesen werden. 

So sieht der Entwurf des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge im Meißner Landkreis nur ein neues Vorranggebiet (VREG) vor. In Eulitz, wo derzeit vier ältere Windkraftanlagen aus den Jahren 2000 bis 2003 stehen, ist geplant, drei neue Windräder zu errichten.

Das ursprünglich geplante VREG Thiendorf musste hingegen wieder aufgegeben werden, weil ein Gutachten ergab, dass die Brutstellen von Seeadlern und Fledermausquartiere in beträchtlicher Gefahr wären.

Auch auf den Windpotenzialflächen in Großdobritz, Paußnitz und auf dem Augustusberg dürfen aus artenschutzrechtlichen Gründen keine neuen Anlagen gebaut werden. Von den insgesamt 72 bestehenden Windrädern im Landkreis befinden sich 17 Stück außerhalb der aktuellen Vorranggebiete, teilt Heidemarie Russig vom Regionalen Planungsverband auf Anfrage mit.

Die meisten älteren Anlagen sind knapp 100 Meter hoch. Weil die Bauflächen immer kleiner werden, ersetzen viele Windparkbetreiber diese Räder durch neue, höhere Anlagen. „Wir haben in Sachsen Probleme mit der Landesplanung, weil kaum neue Gebiete ausgewiesen werden“, sagt Bleil. „Man kann die Anlagen natürlich weiterbetreiben, aber nach 15 bis 20 Jahren werden sie schadensanfällig wie ältere Autos.“ 

Ein Neubau koste etwa fünf bis sieben Millionen Euro, die Reparatur eines alten Rotors etwa 100.000 Euro. Diese Mehrkosten würden sich aber lohnen, so Bleil, weil die neuen Anlagen um die 200 Meter hoch seien und deutlich mehr Ertrag brächten – auch wegen der staatlichen Förderung. Viele Windparkbetreiber investieren hingegen gar nicht mehr in Sachsen – bis 2031 werden voraussichtlich 79 Prozent aller Windräder wegfallen, gab das Wirtschaftsministerium kürzlich bekannt.