Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Merken

Den Supermarkt-Leiter geschlagen und beleidigt

Ein Niederauer begeht innerhalb von 30 Tagen zehn Straftaten. Dabei ist er gerade erst aus der Haft entlassen worden.

Teilen
Folgen
NEU!

Von Jürgen Müller

Er wird in Handfesseln und bewacht von zwei Justizbeamten in den Verhandlungssaal geführt. Ein Schwerverbrecher? Nein, das ist der Niederauer nicht. Es ist die Masse der Straftaten, die den 32-Jährigen immer wieder mit der Justiz in Konflikt bringt.

Weil er zur Verhandlung nicht erschien, ordnete der Richter Sitzungshaft an. Außerdem sitzt der Mann gerade eine Ersatzfreiheitsstrafe ab bis zum 19. Januar kommenden Jahres. Aus dem Gefängnis entlassen wird er an diesem Tag nach der gestrigen Verhandlung aber nicht.

Hausverbot kratzt ihn nicht

Immerhin hat der Niederauer innerhalb von 30 Tagen zehn Straftaten begangen. Zwei Körperverletzungen sind dabei, vor allem aber sind es Sachen, die der Richter später als etwas über dem Maßstab „lästig“ einschätzt. Es sind vor allem Schwarzfahrten und Ladendiebstähle. Mal klaut er in einem Markt in Niederau Kopfhörer für 35 Euro, dann ein Stück Gouda-Käse für läppische 2,07 Euro. Später ein Glas Nutella und zwei Beutel Kaltschale. Dass er in dem Markt schon lange Hausverbot hat, kratzt ihn überhaupt nicht.

Als ihn in der Geschäftsführer des Marktes deshalb aus den Räumen verweist, macht er ihn an: „Dich mache ich platt.“ Was er noch sagt, ist nicht zitierfähig. Kurz darauf kommt er wieder, geht zum Serviceschalter und verlangt, den Geschäftsführer zu sprechen. Als der eintrifft, schlägt er ihm mit der Faust gegen die Brust, versucht weiter, nach ihm zu schlagen und zu treten. Selbst als die Polizei eintrifft, droht er weiter. „Ich bringe dich um, ich schlage dich tot, ich komme wieder, wenn du allein bist.“ Doch nicht nur den Geschäftsführer verprügelt er, er schreckt auch nicht zurück, eine Frau in Dresden mit der Hand kräftig ins Gesicht zu schlagen.

Stress mit der Freundin

Vor Gericht ist der Niederauer geständig. Seine Taten begründet er mit persönlichen Problemen und Alkoholkonsum. „Ich hatte Stress mit meiner Freundin, außerdem hat mir mein Arbeitgeber keinen Lohn gezahlt“, sagt er. Zur Tatzeit habe er täglich etwas zehn Flaschen Bier und dazu noch Schnaps getrunken.

Die kriminelle Karriere des Angeklagten ist beachtlich, begann schon 1995. Gefährliche Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Sachbeschädigung, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, unerlaubter Besitz einer Schusswaffe, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind dabei. Gerichte in Gera, Chemnitz, Freiberg und Meißen mussten sich schon mit dem Hauptschüler beschäftigen. Mehrfach saß er im Gefängnis.

Für alle ist klar, dass eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht kommt, zumal er alle Taten in der Bewährungszeit beging. Der Staatsanwalt kommt auf Einzelstrafen von 41 Monaten, fasst diese zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten zusammen. Der Verteidiger hält hingegen acht Monate für angemessen. So urteilt auch das Gericht und berücksichtigt dabei, dass der Mann nun wohl auch die auf Bewährung erlassenen Reststrafen absitzen muss. Kopfschüttelnd vernimmt der das Urteil. Er weiß: So schnell wird er aus der Haft nicht mehr rauskommen.