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Der ewige Todeskandidat

Das 30 Jahre alte und stets umstrittene Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal in den USA wird revidiert.

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Von Uwe Peter

Nach 30-jährigem Justizstreit muss Ex-Black-Panther Mumia Abu-Jamal nicht mehr die Giftspritze fürchten. Die Staatsanwaltschaft in den USA will nicht mehr länger die Todesstrafe wegen Polizistenmordes durchsetzen. Der heute 58-Jährige soll stattdessen lebenslang hinter Gitter bleiben.

Der Fall des Schwarzen-Aktivisten und Journalisten Abu-Jamal hatte international Schlagzeilen gemacht. Weltweit hatten Unterstützer gegen das Urteil gekämpft. Sie meinten, es hätten dabei rassistische Motive eine Rolle gespielt.

„Es ist Zeit, dass dieser Kampf ein Ende hat“, sagte der zuständige Staatsanwalt Seth Williams nach einer Mitteilung der Behörde. Allerdings habe er niemals Zweifel gehabt, dass Abu-Jamal am 9. Dezember 1981 tatsächlich einen Polizisten erschossen habe.

Abu-Jamal war 1982 zum Tode verurteilt worden. Nach jahrzehntelangem Tauziehen war die Strafe wegen formeller Fehler aufgehoben worden. Um die Todesstrafe durchzusetzen, hätte die Staatsanwaltschaft einen neuen Mini-Prozess zur Festsetzung des Strafmaßes abhalten müssen. Dann wäre es aber vermutlich zu neuen Berufungsverfahren gekommen.

Die massive Zweifel an seiner Schuld hatten Abu-Jamal zu einer weltweiten Symbolfigur im Kampf gegen die Todesstrafe in den USA gemacht. Abu-Jamal, der früher in der radikalen afroamerikanischen Black-Panther-Bewegung aktiv war, konnte auf ein Netzwerk von Unterstützern auf der ganzen Welt zählen. 2010 richteten mehr als 7.000 Menschen einen Appell an US-Präsident Barack Obama, sich für den Verurteilten einzusetzen.

Abu-Jamal war 1982 wegen Mordes an dem weißen Polizisten Daniel Faulkner zum Tode verurteilt worden. Der 58-Jährige hatte stets seine Unschuld beteuert. Der Geschworenen-Jury hatten damals zehn Weiße und nur zwei Afroamerikaner angehört. Zudem wurden die Ermittlungen offenbar sehr schlampig geführt und Entlastungszeugen nicht gehört, weil die Behörden von der Schuld des Schwarzen überzeugt waren.

Nachdem ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia schon im Jahr 2008 das Todesurteil aufgehoben hatte, zog der Bundesstaat Pennsylvania vor den Obersten Gerichtshof in Washington. Der wies den Fall Anfang 2010 wieder an das Bundesberufungsgericht mit dem Auftrag einer Neuprüfung zurück. Dort sollte eine Jury über das Strafmaß befinden.

Angesichts dieses juristischen Gerangels ließ nun auch die Staatsanwaltschaft in Philadelphia ihre Forderung der Todesstrafe für den Verurteilten fallen. (mit dpa)