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Der Kampftrinker

Er habe sich mit der Tat sein Leben versaut, jammert ein 23-jähriger Alkoholiker. An seine Opfer denkt er nicht.

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© Symbolbild/dpa

Von Jürgen Müller

Meißen. Seine Eltern sind im Urlaub, der 23-Jährige aus einem ländlichen Nossener Ortsteil hat „sturmfreie Bude“. Das will er nutzen, um sich mal richtig die Kante zu geben. Nachdem er mit Kumpels reichlich „vorgeglüht“ hat, geht er zum Kampftrinken zu einer Tanzveranstaltung. Irgendwann nach drei Uhr morgens verlässt er allein die Veranstaltung, will nach Hause laufen. Unterwegs begegnet er einer Gruppe junger Leute, die bei einem Sommernachtsball war. Ohne Anlass bedroht er eine 28-jährige Frau mit einer Sektflasche, greift ihr an den Hals, würgt und beleidigt sie. Als die 20-jährige Schwester der Geschädigten dazukommt und ihn zur Rede stellen will, schlägt der Mann sie mit der flachen Hand ins Gesicht. Noch schlimmer ergeht es dem 16-jährigen Bruder der beiden Frauen. Er sieht seine Schwester am Boden liegen. Als er wieder aufblickt, schlägt ihm der Angeklagte die Faust ins Gesicht. Der junge Mann erleidet einen doppelten Kieferbruch. Er muss operiert werden, bekommt drei Titanplatten eingesetzt.

Das war kein „Filmriss“

Der Angeklagte will sich an die Tat kaum noch erinnern können, er habe einen „Filmriss“ gehabt. Er habe Rum mit Cola – wohlgemerkt in dieser Reihenfolge und nicht etwa andersherum – getrunken, sogenannte 8-cl-Mischungen. Das bedeutet, es ist die vierfache Menge an Schnaps als bei „normalen“ Mischgetränken enthalten. Tatsächlich hatte er rund 1,8 Promille Alkohol im Blut. Doch für den 23-Jährigen ist das kein Problem. Er ist Alkohol gewöhnt, ein Arzt stellt bei ihm trotz des hohen Wertes kaum Ausfallerscheinungen fest. Dass er einen Filmriss hatte, nimmt ihm der Richter deshalb auch nicht ab. Zumal der Angeklagte doch gute Erinnerungen hat. So weiß er noch, dass er einen Jungen geschlagen habe. Warum, das kann er nicht sagen. Normalerweise sei er nicht aggressiv, wenn er Alkohol getrunken habe, schlafe eher ein. Und er weiß auch noch, dass ihn die Polizei festnahm, kurz bevor er seine Haustür erreichte. Auch auf der Polizeiwache fällt er nicht durch alkoholbedingte Verhaltensweisen auf. Im Gegenteil, die Polizisten entlassen ihn nach der Vernehmung. „Wäre er stark betrunken gewesen, hätten wir ihn erst mal in die Ausnüchterungszelle gesteckt“, sagt ein Polizist. Doch dafür sehen die Beamten keinerlei Anlass. Der Angeklagte geht auf den Schreck erst einmal an eine Tankstelle und kauft sich ein Bier. Dann ruft er seinen Opa an, der ihn nach Hause fährt.

Nun könnte man meinen, diese Tat hätten den Angeklagten zur Vernunft und dazu gebracht, sein Alkoholproblem anzugehen. Doch das genaue Gegenteil ist der Fall. Er trinkt noch mehr. „Ich habe mir mein ganzes Leben versaut, weiß nicht, wie ich das ganze Geld bezahlen soll“, jammert er. Der Haufen Geld sind 4 000 Euro Schmerzensgeld, die er dem Geschädigten zahlen muss. Doch es bezahlt sein Vater. Der hat inzwischen die gesamte Verwaltung des Geldes seines Sohnes übernommen, teilt ihm Taschengeld zu. Allerdings erst nach der nächsten Tat, die sich im Februar dieses Jahres ereignete. Da ist der Angeklagte mit seinem Volvo und 2,69 Promille in Miltitz unterwegs, als er ein anderes Auto rammt. Dummerweise ist das ein Streifenwagen der Polizei. „Wir sahen ihn schon mitten auf der Straße kommen, er hielt voll auf uns zu“, sagt ein Polizist. Nur mit viel Glück kommt es nicht zum Frontalzusammenstoß. Der Angeklagte steigt aus. „Haben Sie das gesehen, der hat mich gerammt, der spinnt wohl“, sagt er.

Taten nicht im Vollrausch

Staatsanwältin Christine Eißmann hat sich längst davon verabschiedet, den Angeklagten wegen Vollrausches als schuldunfähig anzusehen. Dann wäre er zwar freigesprochen, aber wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt worden. Wer sich betrinkt und danach Straftaten begeht, muss mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Die Strafe darf allerdings nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist. Die Staatsanwältin fordert wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, Beleidigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung.

Richter Andreas Poth verhängt deutlich mehr. Er verurteilt den Angeklagten zu einem Jahr und fünf Monaten Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein eingezogen. Er ist mindestens sieben weitere Monate weg, doch auch danach bekommt er ihn nicht wieder. Zuvor muss er eine Entziehung und Alkoholtherapie erfolgreich abschließen und sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen. Frühestens in zwei Jahren kann er darauf hoffen, wieder eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Außerdem muss er an die beiden Mädchen jeweils 300 Euro Schmerzensgeld zahlen und wird einem Bewährungshelfer unterstellt.