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Der Tod des Babys in Briesnitz wird sich nicht klären lassen

Der Fall führt zurück indie 70er-Jahre. Mögliche Vorwürfe gegen die Eltern des Kindes wären verjährt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

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Von Alexander Schneider

Der Tod des Neugeborenen, das Anfang Juni dieses Jahres im Stadtteil Briesnitz gefunden wurde, wird sich wohl nicht mehr aufklären lassen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren am Mittwoch eingestellt. „Die Polizei hat alles unternommen, was ihr möglich war“, sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius gestern.

So sei es den Kripo-Beamten gelungen, die Eltern des Kindes zu ermitteln. Die Geburt habe bereits in den 70er-Jahren stattgefunden. Allerdings habe nicht geklärt werden können, ob das Kind lebend oder tot zur Welt gekommen sei, sagte Avenarius. „Der Nachweis einer Straftat, die nicht verjährt wäre, etwa Mord, war nicht mehr zu führen.“ Der Vorwurf einer Kindstötung dagegen ist sowohl nach bundesdeutschem als auch DDR-Recht verjährt.

Die Eltern hatten sich zwar zu manchen Fragen geäußert und der Polizei freiwillig ihre DNA-Probe gegeben, mit der ein Abstammungsnachweis geführt werden konnte. Viele andere Fragen, etwa die nach dem Geschlecht des Kindes oder den Umständen der Geburt, blieben unbeantwortet.

Der Fall des toten Neugeborenen erregte Anfang Juni Aufsehen. Ein damals 37-jähriger Hauseigentümer in Briesnitz hatte bei Bauarbeiten im Keller ein Gefäß mit den sterblichen Überresten entdeckt und die Polizei gerufen. Gerichtsmediziner untersuchten die stark verwesten Leichenteile und fanden heraus, dass es sich dabei um ein Neugeborenes handeln muss.

Die Kinderleiche musste schon seit vielen Jahren dort gelegen haben. Die Frage des Geschlechts oder nach den Todesumständen konnten jedoch auch die Rechtsmediziner nicht aufklären. Immerhin gelang es ihnen, einen genetischen Fingerabdruck zu sichern. Die Polizei hatte daraufhin alle früheren Bewohner des Hauses überprüft und so die Eltern ermittelt.