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Angeklagter Polizist unter Personenschutz

Ein junge Berlinerin wollte gerade einparken, als ein Polizeiwagen in ihr Auto krachte. Der Prozess um fahrlässige Tötung wird von Bedrohungen überschattet.

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Die Eltern (r) einer bei einem Verkehrsunfall getöteten jungen Frau sprechen vor einem Gerichtssaal im Amtsgericht Tiergarten mit Journalisten. Sie widersprechen Vorwürfen, den Angeklagten zu bedrohen.
Die Eltern (r) einer bei einem Verkehrsunfall getöteten jungen Frau sprechen vor einem Gerichtssaal im Amtsgericht Tiergarten mit Journalisten. Sie widersprechen Vorwürfen, den Angeklagten zu bedrohen. © Paul Zinken/dpa

Berlin. Der Polizist wurde von Personenschützern zum Termin im Amtsgericht Berlin-Tiergarten begleitet: Der Prozess um die tödliche Kollision eines Funkstreifenwagens mit dem Auto einer jungen Frau wird von angeblichen Bedrohungen gegen den angeklagten Hauptkommissar überschattet.   

Das Landeskriminalamt habe für den 53-Jährigen eine "akute Bedrohungslage erkannt", die auch aus Richtung der Familie der Getöteten kommen soll, teilte der Vorsitzende Richter am Dienstag mit. Der Beamte werde nun geschützt. Die Mutter der 21-Jährigen wies die Vorwürfe zurück. "Es ist absolut gelogen, dass wir Morddrohungen aussprechen", erklärte die 49-Jährige.  

Zuvor hatte der Verteidiger mit Blick auf die Nebenkläger zu einer "sachlichen und realistischen Bewertung" aufgerufen. Dazu gehöre, dass die Autofahrerin Fehler gemacht habe. Zeugen hätten berichtet, dass das Martinshorn "eine ganze Weile" zu hören gewesen sei, die Fahrerin dennoch nach links gezogen sei. Für eine immer wieder von der Nebenklage ins Spiel gebrachte angebliche Alkoholisierung seines Mandanten habe die bisherige Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte ergeben. Ein Anwalt der Eltern, die als Nebenkläger mit im Gerichtssaal sitzen, erklärte daraufhin, der Getöteten ein Mitverschulden anzulasten, sei "pietätlos". 

Gerüchte um Alkohol im Blut des Polizisten

Der Angeklagte, der am Steuer des Fahrzeugs mit Blaulicht und Signal saß, soll am 29. Januar 2018 in Berlin-Mitte auf dem Weg zu einem Einsatz mit überhöhtem Tempo in den Wagen der 21-Jährigen gekracht sein, die einparken wollte. Laut Anklage wurde bei der Kollision eine Geschwindigkeit von 93 Stundenkilometern festgestellt. Bei der Tunnelausfahrt seien es noch 130 gewesen. Angeklagt ist fahrlässige Tötung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Unfall bei angemessener Sorgfalt vermeidbar gewesen wäre.

Die tödliche Kollision hatte große Wellen geschlagen. Erst Monate nach Beginn der Ermittlungen war bekannt geworden, dass eine im Krankenhaus genommene Blutprobe des Fahrers Alkohol enthalten haben soll. Es kam der Verdacht auf, dies habe vertuscht werden sollen. Die Polizei hatte direkt nach dem Unfall keinen Alkoholtest gemacht. Die Behörden wiesen Vorwürfe zurück, den Vorfall nicht intensiv genug zu untersuchen.
Weil die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten nicht als Beweismittel verwendet werden darf, geht es im Prozess nicht um Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer. Die Beschlagnahme sei rechtswidrig gewesen, hieß es in einem Beschluss des zuständigen Gerichts.

Der damalige Vorgesetzte des Angeklagten erklärte am inzwischen dritten Verhandlungstag, er habe seinen Kollegen am Unfallort gesehen. "Er stand sichtlich unter Schock", sagte der 59-jährige Zeuge. An dem Unfallfahrer habe er "keinerlei alkoholtypische Ausfallerscheinungen" wahrgenommen. Der 53-Jährige und sein Beifahrer seien per Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden. Das habe die Feuerwehr bestimmt. Der Zeuge erklärte weiter, es treffe nicht zu, dass er selbst die Kollegen "aus Fürsorgegründen" habe entfernen lassen. Der Prozess geht am 10. November weiter. (dpa)