Update Politik
Merken

Höchststrafe für Mörder von Walter Lübcke

Im Prozess um den Mord an Kassels Regierungspräsident liegen die Urteile vor. Der Generalbundesanwalt kündigte eine Revision an.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Der Hauptangeklagte Stephan Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen.
Der Hauptangeklagte Stephan Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. © Ronald Wittek/epa/Pool/dpa

Frankfurt/Main. Im Prozess um den Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellten die Richter am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Ernst in der Nacht zum 2. Juni 2019 den nordhessischen Regierungspräsidenten auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen hat. Der 47-Jährige handelte demnach aus einem rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen Motiv. "Er projizierte Fremdenhass auf Dr. Lübcke." Der Politiker hatte 2015 in Ernsts Gegenwart die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.

Revision betrifft Mittäterschaft von H.

Der Generalbundesanwalt will Teile des Urteils im Lübcke-Prozess vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Dieter Kilmer, kündigte am Donnerstag in Frankfurt an, in Revision zu gehen.

Dabei geht es um den Freispruch des Hauptangeklagten Stephan Ernst im Fall des Messerangriffs auf einen irakischen Flüchtling sowie den Freispruch für den Mitangeklagten Markus H. von der Mittäterschaft am Lübcke-Mord. Man sehe H. weiterhin als Mittäter an dem Mordgeschehen, sagte Kilmer.

Familie glaubt, dass H. an der Tat beteiligt war

Die Familie von Walter Lübcke ist ihrem Sprecher zufolge enttäuscht vom Urteil gegen den mitangeklagten Markus H. Dieses Urteil sei außerordentlich schmerzlich, sagte Sprecher Dirk Metz am Donnerstag in Frankfurt. Die Familie sei der festen Überzeugung, dass beide Angeklagte gemeinsam die Tat nicht nur vorbereitet und geplant hätten, sondern auch gemeinsam am Tatort gewesen seien. Insofern sei das Urteil gegen Markus H. schwer zu verkraften - „weil die Familie auch der Ansicht ist, dass nicht alles vom Gericht in diesem Fall ausgelotet worden ist, was möglich gewesen wäre“.

Walter Lübcke - hier sein Foto bei einem Trauergottesdienst in Kassel - wurde mit einem Kopfschuss auf der Terrasse seines Wohnhauses getötet.
Walter Lübcke - hier sein Foto bei einem Trauergottesdienst in Kassel - wurde mit einem Kopfschuss auf der Terrasse seines Wohnhauses getötet. © Swen Pförtner/dpa

Der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagte Markus H. wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Das OLG verurteilte H. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Lücke-Prozess dauerte 45 Tage

Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten H., der mit am Tatort gewesen sei. Doch an dieser Version habe man angesichts von Widersprüchen und situativ angepassten Aussagen "erhebliche Zweifel", erklärte das Gericht. Ernsts Schilderungen seien nur im Bezug auf den eigenen Tatanteil glaubwürdig.

Die Geständnisse wirkten sich trotz der Widersprüche laut Sagebiel zugunsten von Ernst aus. Zwar habe das Gericht keinen Spielraum bei der Verurteilung zu lebenslanger Haft und der Festellung der besonderen Schwere der Schuld gehabt. Aber Ernst habe nun die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten, Einfluss auf die mindestens zu verbüßende Strafe zu nehmen und Sicherheitsverwahrung zu vermeiden.

Nebenkläger in dem einschließlich der Urteilsverkündung 45 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes - seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt. (dpa)