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Prominenter Blumenmaler erneut verurteilt

Die Augsburgblume machte ihn zum Graffiti-Star. Zunächst hatten die Richter Nachsicht mit dem Street-Art-Künstler. Nun erlebt er aber den Gefängnisalltag.

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Neben dem Rathaus von Augsburg ist eine Graffiti-Blume zu sehen. Die Augsburgblume wurde überregional bekannt. Der Graffitikünstler allerdings muss im Gefängnis bleiben.
Neben dem Rathaus von Augsburg ist eine Graffiti-Blume zu sehen. Die Augsburgblume wurde überregional bekannt. Der Graffitikünstler allerdings muss im Gefängnis bleiben. © picture alliance / Stefan Puchner/dpa (Archiv)

Augsburg. Den Drang, seine Graffitis auf fremdes Eigentum zu malen, beschreibt der 33-Jährige als "einen Zwang oder eine Sucht". Diese will der Mann, der einst mit seiner Augsburgblume zu einem Star der Szene wurde, unbedingt loswerden. Jetzt, da er wegen seiner Schmierereien schon im Gefängnis sitzt.

Denn am Donnerstag kam vor dem Augsburger Amtsgericht nach einschlägigen Vorstrafen noch eine weitere Haftstrafe dazu: ein Jahr und zwei Monate ohne Bewährung (Az. 19 Ds 210 Js 105666/19).

Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er auch im vergangenen Jahr in Dutzenden Fällen seine Schriftzüge zumeist auf Stromkästen hinterlassen hatte. Der Sachschaden beträgt mehrere Tausend Euro.

Der 33-Jährige hatte vor einem Jahrzehnt Blumen im Raum Augsburg hundertfach auf Wände oder Gegenstände gemalt. Die Motive, die teils bis heute im Stadtbild zu entdecken sind, wurden zu einem Wahrzeichen von Bayerns drittgrößter Stadt. Zeitweise war sogar diskutiert worden, ob die Blume zu einem offiziellen Augsburger Werbemotiv werden soll. Später vermarktete der Künstler unter seinem Pseudonym Blumenmaler das Motiv auf T-Shirts und für eine Biersorte.

Heute sieht der 33-Jährige seinen Ruhm auch kritisch: "Die Augsburgblume ist medial schon sehr aufgebauscht worden", sagt er in der Verhandlungspause in die Kamera des regionalen Fernsehsenders. Sein Problem ist, dass ihn die Bewährungsstrafe für die Blumen nicht abhielt, weiterhin allein oder mit Anderen neue Motive mitunter großflächig an ganze Züge oder Lärmschutzwände zu malen. Dabei war er nicht nur in Schwaben, sondern auch in Oberfranken aktiv. So folgten weitere Verurteilungen, zuletzt beim Amtsgericht in Coburg.

Künftig der "Spießbürgerlichkeit frönen"

Deswegen musste er bereits im Sommer den Gang in die Augsburger Justizvollzugsanstalt antreten. Seine Haftstrafen summieren sich nunmehr auf rund drei Jahre. Nach der neuerlichen Verurteilung wird er voraussichtlich eineinhalb bis zwei Jahre im Gefängnis bleiben müssen, ehe eine Freilassung in Frage kommt.

Amtsrichterin Susanne Scheiwiller machte klar, dass es ihr nicht leicht falle, einen Menschen wegen solcher Delikte tatsächlich hinter Gitter zu schicken. Doch angesichts der Vorstrafen betonte sie: "Bewährung kommt nicht in Frage."

Der 33-Jährige erklärte, dass er nach seiner Haft mit Hilfe eines Verhaltenstherapeuten unbedingt sein Leben ändern wolle. Denn er möchte künftig "der Spießbürgerlichkeit frönen", wie er seinen Wunsch, "ein normales Leben ohne Schmierereien" zu führen, umschrieb.

Dabei hatte der Mann auch in früheren Prozessen schon versprochen, künftig keine illegalen Graffitis mehr zu malen. Doch nun verweist er auf seine Erfahrung als Sträfling: "Es ist furchtbar darin", sagt er über das Gefängnis. Seine Hoffnung ist nun, dass seine Ehefrau auf ihn wartet und beide künftig doch noch eine Familie gründen können. (dpa)