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Die Wohnung unter Wasser gesetzt

Ein Ehepaar aus Hartha soll mutwillig einen Wasserschaden verursacht haben. Jetzt müssen sie 300 Euro Strafe zahlen.

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Von Helene Krause

Der 31-Jährige und seine gleichaltrige Ehefrau geben sich vor Gericht cool. Immer wieder versuchen sie die Schuld dem Hauswirt in die Schuhe zu schieben oder geben Unwissenheit vor. Vorgeworfen wird den beiden, im Februar 2013 ihre Mietwohnung an der Flemmingener Straße in Hartha unter Wasser gesetzt zu haben.

Zu den Tatvorwürfen befragt, erklären die Beschuldigten, dass sie nur sporadisch in der Wohnung gelebt hätten. „Wir hatten keine Heizung und der Hauswirt drehte uns das Wasser ab“, sagte die Ehefrau. „Wir und die Kinder schliefen bei meiner Schwiegermutter.“ Die Duschköpfe will keiner von beiden aus Wanne und Dusche herausgelegt haben.

Erst im Mai 2012 waren sie mit ihren vier Kindern in die Wohnung gezogen. „Am Anfang gab es keine Probleme“, sagt der Vermieter als Zeuge vor Gericht. Nach zwei Monaten blieben sie immer Mal wieder die Miete schuldig. Irgendwann zahlten sie gar nichts mehr. Mahnungen und Gespräche fruchteten nicht. Die Wohnung soll vermüllt und voller Hundekot gewesen sein. Weil Reparaturarbeiten an der Heizungsanlage ausgeführt werden mussten, drehte der Vermieter für einen Tag das Wasser ab. Einen Tag später rief ihn seine Mutter an. Die wohnt im Erdgeschoss des Hauses. Durch die Decke tropfte Wasser in ihre Wohnung. Der Hauseigentümer reagierte sofort. Er fuhr nach Hartha und stellte den Haupthahn ab. Als er wenig später mit mehreren Zeugen die Wohnung der Angeklagten betrat, sahen alle, dass der Duschkopf aus dem Becken heraushing und auf dem Fußboden lag. Zwei Zentimeter hoch soll das Wasser in der Wohnung gestanden haben. Auch im Dachgeschoss hing im Bad der Brausekopf aus der Badewanne. Dem Vermieter entstand laut Gutachten ein Schaden in Höhe von 3 500 Euro.

Mülltonnen geklaut

In einer zweiten Anklage wird dem Ehemann vorgeworfen, in der Nacht zum 14. Februar 2013 aus dem Hausgrundstück zwei Mülltonnen gestohlen zu haben. Zur Tatzeit erhielt der Vermieter von seiner Mutter einen Anruf, dass der Angeklagte mit einer weiteren Person die Mülltonnen vom Grundstück trug. Er fuhr sofort hin. Als er ankam, waren die beiden Täter dabei, die Mülltonnen in einen Ford zu laden. Der Vermieter rief die Polizei. Die Beamten sorgten dafür, dass die Tonnen wieder auf das Mietgrundstück kamen. Am nächsten Tag waren sie von dort verschwunden. Eine Anzeige bei der Polizei brachte keinen Erfolg. Die Mülltonnen blieben unauffindbar. Erst als die Mieter aus der Wohnung ausgezogen waren, fand der Vermieter die Tonnen wieder. Sie standen im Keller des Angeklagten.

Die Mülltonnen wollte der Beschuldigte wegholen, weil er der Meinung war, dass sie dem Mieter gehören und nicht dem Vermieter. Doch die Tonnen sind Eigentum der Entsorgungsgesellschaft.

Das Gericht stellt das Verfahren gegen Auflage ein. Die Angeklagten müssen 300 Euro an den Tierschutzverein Döbeln und Umgebung zahlen. Sollten sie der Auflage nicht nachkommen, wird das Verfahren neu aufgenommen. Dann droht dem Ehemann eine weitere Anklage. Weil er die Mülltonnen mit einem Bekannten auf ein Auto laden wollte, wird er zusätzlich noch wegen versuchten Diebstahls angeklagt.