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Diesmal ziehen Freie Wähler vor Gericht

Die AfD hat es vorgemacht. Von einem Wahlausschuss abgelehnte Kandidaten trotzdem durchzubekommen, versucht jetzt auch eine andere Partei. 

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Steffen Große (l-r), Vorsitzender der Freien Wähler Sachsen, Pressesprecher Matthias Berger, und Cathleen Martin, Spitzenkandidatin der Freien Wähler für die Landtagswahl.
Steffen Große (l-r), Vorsitzender der Freien Wähler Sachsen, Pressesprecher Matthias Berger, und Cathleen Martin, Spitzenkandidatin der Freien Wähler für die Landtagswahl. © Sebastian Kahnert/dpa

Dresden. Die Freien Wähler (FW) wollen vor Gericht gegen die Nichtzulassung von sieben Direktkandidaten für die Landtagswahl vorgehen. Wie Landeschef Steffen Große am Freitag mitteilte, wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig eingereicht. Das Gericht bestätigte am Mittag den Eingang.

Laut Große beantragen die FW auf dem Weg der einstweiligen Anordnung zudem die Zulassung ihrer Kandidaten für alle Dresdner Wahlkreise (41 bis 47). Der Kreiswahlausschuss Dresden hatte sie abgelehnt, weil eine Unterschrift in den Wahlunterlagen bemängelt wurde.

Konkret ging es um den Vorwurf, einer der drei Unterzeichner gehöre nicht wie vorgeschrieben dem Landesvorstand der Partei an. Die Freien Wähler bestreiten das. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung fand am 11. Juni im Landeswahlausschuss keine Zustimmung. "Mit dem Hinweis, dass sei eine Verkettung unglücklicher Umstände, wurden wir unter Abweisung unserer Beschwerde nach Hause geschickt", sagte Große.

"Wir sehen nur noch über die Verfassungsbeschwerde die Möglichkeit, dass die Landtagswahl in Dresden zu einem Ergebnis führt, dass vom Wähler tatsächlich gewollt ist", begründeten die Freien Wähler ihr Vorgehen. Dresden verfüge über überdurchschnittlich viele Wähler. Man sehe für die FW-Direktkandidaten Erfolgsaussichten, zudem würden sie durch eine Teilnahme die Stimmenverteilung im jeweiligen Wahlkreis beeinflussen und könnten zum Zünglein an der Waage werden, hieß es. Große argumentiert, das den FW bei der Kommunalwahl mit rund 45 000 Stimmen aus dem Stand der Einzug in den Dresdner Stadtrat gelang.

Beschwerde gegen Kreiswahlleiterin läuft

Die Freien Wähler werfen der Kreiswahlleiterin und ihren Mitarbeitern eine Verletzung der Prüfpflichten vor. "Wir hätten jederzeit weitere Mängel umgehend abgestellt, wenn uns dies angezeigt worden wäre", hieß es. Man habe beim Dresdner Oberbürgermeister Dirk Hilbert eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Kreiswahlleiterin eingereicht.

Die AfD hatte unlängst mit ihrer Beschwerde am Verfassungsgerichtshof in einem ähnlichen Fall einen Teilerfolg verbucht. Die Landesliste der Partei war zuvor vom Landeswahlausschuss von 61 auf 18 Plätze zusammengestrichen worden. Das Gremium machten formale Mängel bei der Aufstellung der Kandidaten geltend. Die AfD zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht und das sächsische Verfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe wiesen die Beschwerde zurück, die Kollegen in Leipzig ließen 30 Bewerber zu. So viele waren bei zwei Parteitagen in einer Einzelwahl nominiert worden. Aus Zeitgründen hatte die AfD später die Bewerber in Blöcken gewählt.

Die Entscheidung des Leipziger Verfassungsgerichtes stieß bei Juristen auch auf Vorbehalte. Nach Ansicht des Leipziger Verfassungsrechtlers Jochen Rozek führe sie zu einem "Zwei-Klassen-Rechtsschutz". In besonders schweren Fällen könne man nun vor der Wahl juristisch gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses vorgehen. Weniger schwere Fälle würden hingegen weiter auf das Wahlprüfungsverfahren verwiesen, das erst nach einer Wahl stattfinden könne. Der Rechtssicherheit diene das nicht, weil es in Verfassung und Wahlgesetz so nicht vorgesehen sei, monierte Rozek. (dpa)