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Im Streit ein Stück Daumen abgebissen

Ein Saisonarbeiter wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Was der Auslöser für die Tat war, konnte das Gericht in Dippoldiswalde nicht klären.

Von Lea Heilmann
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Symbolfoto
Symbolfoto © Eric Weser

Er sei unschuldig, sagt der 46-jährige Angeklagte zu Beginn der Verhandlung und erklärt, dass alles so schnell gegangen sei. Anlass des Verfahrens am Amtsgericht in Dippoldiswalde war ein Streit, bei dem der Mann einer rumänischen Arbeiterin den oberen Teil des Daumens abgebissen haben soll. Im Oktober 2019 soll es in einer Unterkunft für Saisonarbeiter in Sayda zu der Auseinandersetzung gekommen sein. Die Erntehelfer waren für mehrere Wochen da, um bei der Apfelernte zu helfen.

Nach zwei Verhandlungstagen wurde der rumänische Erntehelfer wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, weil er aus Notwehr gehandelt habe. Dem widersprach das Gericht. Nach der Beweisaufnahme sei keine Notwehr zu erkennen, und auch der Biss als Reaktion sei nicht angemessen gewesen. Insgesamt wurden acht Zeugen angehört, darunter waren Polizisten sowie Bewohner aus der Unterkunft, die mit dem Angeklagten und dem Opfer im Zimmer waren.

Der Angeklagte erzählt, er habe geschlafen, als das spätere Opfer in das Zimmer kam und ihn durch einen Stein-Wurf im Intimbereich verletzte. Daraufhin sei er aufgestanden und die Frau habe ihn ins Gesicht geschlagen sowie mit der Hand ins Gesicht gegriffen. Dass er sie als Reaktion darauf gebissen habe, gab der Angeklagte zu.

Die verletzte Frau sagte in einer ersten Vernehmung kurz nach der Tat aus, dass ihr Schwiegersohn und der Angeklagte Streit gehabt hätten. Sie war im Nebenzimmer, hörte den Krach und ging mit weiteren Bewohnern in das Zimmer, um zu schlichten. Zwei Männer versuchten, den 46-Jährigen aus dem Zimmer zu tragen. Auch das Opfer soll mit dazwischen gegangen sein. Dabei soll der Angeklagte die Frau an den Haaren gezogen haben, worauf hin sie ihm ins Gesicht griff. Als Reaktion darauf soll er ihr den Daumen abgebissen haben.

Mögliche Folgeschäden bei dem Opfer sind unklar

Das Opfer selbst war nicht im Gerichtssaal. Laut dem Gericht soll die Frau mitgeteilt haben, dass sie sich die Fahrtkosten, um aus Rumänien anzureisen, nicht leisten könne. Auch der Zustand ihres Daumens sei unklar. Insgesamt verbrachte die Erntehelferin drei Wochen in stationärer Behandlung, der abgebissene Teil ihres Daumens wurde wieder angenäht. Danach ist sie zurück nach Rumänien. Dort soll sie erneut in einem Krankenhaus behandelt worden sein, weil sich die Verletzung entzündet hätte.

Ein Oberarzt für Handchirurgie schätzte mögliche Folgeschäden schriftlich ein. Er gehe davon aus, dass die Frau Folgeschäden haben werde, möglich wären Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit des Daumens, vielleicht auch der ganzen Hand oder eine fehlende Sensitivität bei der Fingerkuppe.

Auch der Schwiegersohn des Opfers sagte nicht als Zeuge aus, da er in Rumänien ist.

Die Ungewissheit zum Gesundheitszustand des Opfers wurde vom Gericht als Umstand zugunsten des Tatverdächtigen ausgelegt. Da sich nicht eindeutig sagen lässt, ob und welche Folgeschäden die Frau davonträgt, reiche es nicht zu einer Verurteilung wegen vollendeter schwerer Körperverletzung. Des Weiteren beeinflussten auch die Tatsachen, dass der Fall schon zwei Jahre zurückliegt sowie dass der Angeklagte keine Einträge im deutschen und rumänischen Strafregister hat, das Urteil zu seinen Gunsten.

Das Gericht spricht von einer „schwierigen Beweisaufnahme“. Es sehe aber die Variante der Geschädigten als nachvollziehbarer an. Unter anderem, weil in der Erstbefragung der Zeugen nie von einem Stein die Rede war. Bei der Verhandlung äußerten sich jedoch drei Zeugen zu einem möglichen Steinwurf. Die Richterin sieht darin eine Absprache zugunsten des Angeklagten. Wie genau es zu dem Streit kam, konnte nicht abschließend geklärt werden.

Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung wollen Rechtsmittel einlegen.