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Döbelner Stadtrat beschließt Bußgelderhöhung für Hundehaufen

Die SPD-Fraktion hatte vorgeschlagen, das Verwarngeld auf 300 Euro zu ändern. Nach langen Diskussionen wurde eine Erhöhung beschlossen, die aber deutlich niedriger ausfällt.

Von Lea Heilmann
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Auf vielen Fußwegen und Wiesen in Döbeln finden sich Hundehaufen. Um gegen die Tretminen anzukommen, hat der Stadtrat eine Erhöhung des Verwarngeldes beschlossen.
Auf vielen Fußwegen und Wiesen in Döbeln finden sich Hundehaufen. Um gegen die Tretminen anzukommen, hat der Stadtrat eine Erhöhung des Verwarngeldes beschlossen. © Foto: SZ/Eric Weser

Döbeln. Erneut wurde im Döbelner Stadtrat das Thema Hundehaufen diskutiert. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Fraktion SPD/Grüne/Linke einen Antrag gestellt, das Bußgeld bei Verunreinigung durch Hundekot auf 300 Euro zu erhöhen.

Bisher lag der Ermessensspielraum zwischen zehn und 1.000 Euro. Der Antrag wurde in der November-Sitzung von der Tagesordnung genommen und noch mal in den Hauptausschuss gegeben. Nun ging es am Donnerstagabend in die zweite Runde. „Im Ausschuss wurde vorgeschlagen, den Betrag auf mindestens 50 Euro zu erhöhen, unabhängig von Größe des Hundes und der Verschmutzung“, führte Fraktionsmitglied Sylvio Kolb aus.

Bußgeldstelle muss Entscheidung immer begründen

Ergänzend dazu forderte die Fraktion das Verwarngeld auf mindestens 100 Euro zu erhöhen, wenn Hundehaufen im 100-Meter-Umkreis von Spielplätzen oder vor Kitas nicht weggemacht werden und auf 150 Euro, wenn die Haufen auf Spielplätzen hinterlassen werden. Außerdem forderten sie den Oberbürgermeister auf, die lokalen Zeitungen halbjährlich über die ausgestellten Bußgelder zu informieren.

Ordnungsamtsleiter Frank Bennemann entgegnete, dass die Polizeiverordnung der Bußgeldstelle bereits mit der aktuellen Regelung einen ausreichenden Spielraum gebe, auch um empfindliche Geldbußen verhängen zu können. „Wir könnten das mit den 50 Euro probieren, aber die anderen Steigerungen, das geht unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht“, begründete Bennemann.

Hinzu komme, dass das gewählte Ermessen der Bußgeldstelle auch immer begründet werden müsse. Er sprach sich auch dafür aus, dass es sowohl einen Unterschied bei Größe des Hundes als auch des Ortes der Hinterlassenschaft gebe. „Aus unserer Sicht ist es ein erheblicher Unterschied, ob ein Zwerghaardackel in den Klostergarten kackt oder eine Deutsche Dogge neben das Rathaus“, führte Bennemann aus.

Erhöhung soll als Abschreckung dienen

Oberbürgermeister Sven Liebhauser (CDU) unterstützte die Aussagen vom Ordnungsamtsleiter. Auch von dem halbjährlichen Bericht an die Presse ist er nicht überzeugt.

„Das wird dem nicht gerecht. Die Anzahl der Geldbußen befindet sich momentan im Promillebereich“, sagte er. Das sei auch das generelle Problem, das viele Stadträte teilen: Abschreckung durch höhere Geldbußen ist gut, aber die Chance, dass ein Hundehalter wirklich erwischt wird, ist ziemlich gering.

Um endlich eine Einigung bei dem Thema zu erreichen, schlug Liebhauser vor, die Mindestgeldbuße von 50 Euro zu beschließen und die 150 Euro als Richtwert, falls es Wiederholungstaten oder besonders brisante Orte betrifft, im Protokoll zu vermerken.

Nach weiteren Einbringungen von der Fraktion SPD/Grüne/Linke, äußerten sich auch die anderen Stadträte, wie Dietmar Damm (Wir für Döbeln): „Im Grundsatz sind wir uns einig, aber das, was vorgeschlagen wird, finden wir in der Fraktion unverhältnismäßig.“ Er plädierte für 30 Euro.

Von dem Hin und Her über Hundehaufen schienen so einige Stadträte genervt. „Wir müssen das Thema jetzt mal beenden, 50 Euro sind für eine abschreckende Wirkung angemessen“, sagte Peter Draßdo (FDP/Freie Wähler).

Am Ende beschloss der Stadtrat mit zwei Enthaltungen die Anhebung der Geldbuße auf mindestens 50 Euro. Der von den Stadträten gewünschte Orientierungswert wurde vermerkt, die Bußgeldstelle hat aber weiterhin den Ermessensspielraum.

Neue Polizeiverordnung beschlossen

Diese Änderung fand auch in der neuen Polizeiverordnung Platz. Diese wurde ebenso am Donnerstagabend beschlossen, allerdings mit weniger Diskussion als das Hundehaufen-Thema.

Die bisher geltende Polizeiverordnung stammte aus dem Jahr 2015. „Wir müssten sowieso spätestens im nächsten Jahr eine neue Verordnung beschließen“, sagte Bennemann. Dies sei um ein Jahr vorgezogen worden, da es einen Richter am Amtsgericht gebe, der die aktuelle Verordnung als nicht umfassend genug sehe.

Deshalb hatte sich Frank Bennemann mit benachbarten Kommunen, und dem Polizeivollzugsdienst ausgetauscht, was ergänzt werden müsste. „Es gab immer wieder Probleme, dass Anwohner sagten, dass Ordnungsamt habe auf einem Privatgrundstück nichts zu suchen. Deswegen haben wir den Geltungsbereich genauer definiert“, nannte er als grundlegendes Beispiel.

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Außerdem wird der Paragraf „Unerlaubtes Plakatieren“ um Folien, Aufkleber und Graffiti ergänzt. Laut Bennemann war es bisher so, dass beispielsweise Sticker auf Verkehrsschildern nicht geahndet werden konnten, wenn durch das Kleben kein Schaden entstanden ist. Mit der neuen Verordnung sei das möglich.

Weitere Änderungen sind die Ausweitung der Leinenpflicht auf große Teile des Stadtgebietes oder das Untersagen von sogenannten „Schutzzonen“- oder „Bürgerstreifen“, die beispielsweise die Freien Sachsen im vergangenen Jahr durchführten. Außerdem ist es nicht mehr nur verboten, Tauben zu füttern, sondern generell herrenlose Tiere, wie Enten, Ratten oder streunende Katzen. Neuerdings fällt auch die Mittagspause für Haus- und Gartenarbeiten sowie das Nutzen von Wertstoffcontainern weg.