Region Döbeln. Der junge Mann ist nett und weist sich auch aus. Mit seiner Freundlichkeit überzeugt er die ältere Dame, ihn in ihre Wohnung zu lassen, auch wenn sie nicht lesen kann, was auf dem Ausweis steht.
Im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau müsse er die Steckdosen der Fernseher überprüfen, erklärt der Mann. Er schaut sich die Dosen an und verlässt die Wohnung wieder.
Dubioser Besuch
Dieser Besuch ist dubios. Denn weder das Landratsamt Mittelsachsen als Koordinator des Breitbandausbaus, noch die betreffende Wohnungsbaugenossenschaft hat eine solche Überprüfung beauftragt. Sie ist auch nicht nötig.
„Niemand muss die alten Bestandsanschlüsse auf Funktionstüchtigkeit prüfen, erklärt André Kaiser, Pressesprecher des Landratsamtes, auf Nachfrage.
Während des Breitbandausbaus kann zwar der Zugang zum Haus notwendig werden, allerdings nur bis zum Schaltkasten oder einer anderen Anschlussstelle.
Für den Anschluss muss der Eigentümer eine Gestattung erteilen. Bevor ein Glasfaserkabel verlegt wird, wird dies von einem Beauftragen der Baufirma mit dem Hauseigentümer oder Verwalter besprochen. „Diese Termine sind in der Regel vorher vereinbart“, so Kaiser.
Verträge werden dabei nicht abgeschlossen. Auch Mieter sind nicht eingebunden. Bei einer so abgesprochenen Hausanschlussverlegung könnte auch optional Glasfaser bis in die Wohnung gelegt werden. Dann ist es Aufgabe des Vermieters, dies zu koordinieren und die Mieter darüber zu informieren.