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Schwerer Verkehrsunfall in Döbeln wirft Fragen auf

Ein BMW war in Döbeln auf der Dresdener Straße auf die Gegenfahrbahn geraten. Führte Fahrlässigkeit oder technisches Versagen dazu?

Von Dirk Westphal
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Ein schwerer Verkehrsunfall, der am 29. Mai 2023 in Döbeln passierte, war am Dienstag Gegenstand einer Verhandlung am Amtsgericht Döbeln.
Ein schwerer Verkehrsunfall, der am 29. Mai 2023 in Döbeln passierte, war am Dienstag Gegenstand einer Verhandlung am Amtsgericht Döbeln. ©  Symbolfoto: dpa

Döbeln. Es war der letzte Sonntag im Mai, als 2023 ein damals 55-Jähriger aus Großweitzschen mit seinem Pkw auf der Dresdener Straße in Döbeln einen Verkehrsunfall mit zwei weiteren beteiligten Fahrzeugen verursachte.

Gegen einen Strafbefehl über 1.000 Euro hatte der Unfallfahrer Widerspruch eingelegt, der nun am Amtsgericht Döbeln zur Verhandlung kam.

Was war passiert? Der angeklagte Unfallverursacher war mit seinem BMW auf der Dresdener Straße stadtauswärts unterwegs, als er plötzlich ohne ersichtlichen Grund auf die Gegenfahrbahn ausscherte.

BMW zieht auf Gegenfahrbahn

Dort kam ihm ein Caddy entgegen, den er zum Ausweichen zwang, aber trotzdem streifte. Ein dem BMW folgender Mercedes Vito konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf.

Während der Fahrer des Caddys neben einem Bauchtrauma, Schürfwunden und eine posttraumatische Belastungsstörung davontrug, erlitt der weitere Beteiligte ein HWS-Trauma. So lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft auf fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen.

Vor allem das Thema der Fahrlässigkeit war von Richterin Anne Mertens zu klären, zumal das Abkommen des Fahrzeuges von der rechten auf die linke Fahrbahn, laut Verteidigung, nicht einer mangelnden Sorgfalt, sondern eines Defekts geschuldet gewesen wäre.

So hätte ein Gutachter der Dekra im Nachhinein einen Achsschaden festgestellt, der laut Gutachten „zu dem Unfall geführt haben könnte“.

Unfallverursacher ohne Chance

In seiner Schilderung des Geschehens berichtete der den Unfall verursachende Frührentner, dass sein Wagen „wie aus heiterem Himmel nach links gezogen wäre“, wo er auf den VW Caddy traf. „Ich hatte keine Chance, das war krass“, sagte er.

Der 55-Jährige hätte den BMW auf „P“ gestellt und die Warnblinkanlage eingeschaltet. Als er beim Aussteigen ein „kreischendes Bremsgeräusch“ hörte, war er ins Auto zurückgesprungen. „Zum Glück“, wie er sagte, denn der Mercedes Vito traf seinen Wagen mit voller Wucht.

Neben Schäden am Rücken trug er eine schwere Verletzung am Knie davon. Sein Anwalt brachte die Überlegung ins Spiel, ob wohl der Vito-Fahrer, der zudem Strafanzeige stellte, die notwendige Sorgfaltspflicht an den Tag gelegt hatte, und den Aufprall hätte verhindern können.

Vielmehr allerdings interessierte Richterin Anne Mertens, wie es zu dem Achsbruch gekommen sein könnte, der vom Angeklagten anhand von Fotos am Richtertisch auch bildlich dargestellt werden konnte.

Eine Erklärung dafür hatte er nicht, zudem das Fahrzeug erst im Jahr 2021 von einer Fachfirma komplett neu aufgebaut worden war und Tüv bis Ende 2024 besaß. „Keiner kann dir sagen, warum eine Achse bricht“, sagte der Angeklagte, und sein Anwalt regte an: „Vielleicht ist das der Zeitpunkt, sich über eine Einstellung des Verfahrens zu unterhalten.“

Zeugen bringen keine Klärung

Zu diesem Zeitpunkt war das noch kein Thema, zumal die beiden Geschädigten als Zeugen gehört wurden. Deren Aussagen brachten allerdings auch keine neuen Ergebnisse, einmal abgesehen davon, dass die Versicherung des Unfallverursachers die Schäden reguliert hat und auch Schmerzensgeld an die Unfallopfer geflossen war.

So stellte sich für das Gericht die Frage, ein weiteres preisintensives Unfallgutachten in Auftrag zu geben oder die Sache zum Abschluss zu bringen.

Nach einer kurzen Verständigung zwischen Unfallverursacher und Anwalt außerhalb des Saales, folgten Staatsanwaltschaft und Richterin dem Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro, also der Hälfte des Strafbefehls, einzustellen. Das Geld kommt dem Verein Sonnenstrahl in Dresden zugute.