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Jugendliche bescheren Leisnigern schlaflose Nächte

In den sozialen Medien beschweren sich Anwohner über nächtliches Klingeln und Klopfen. Was Betroffene dagegen unternehmen können.

Von Lea Heilmann
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Mehrmals soll es in Leisnig schon dazu gekommen sein, dass Jugendliche nachts an Fenster klopfen und an Türen klingeln. Vor allem Eltern mit kleinen Kindern fühlen sich dadurch gestört.
Mehrmals soll es in Leisnig schon dazu gekommen sein, dass Jugendliche nachts an Fenster klopfen und an Türen klingeln. Vor allem Eltern mit kleinen Kindern fühlen sich dadurch gestört. © SZ/DIetmar Thomas

Leisnig. Klingelputzen ist gerade bei Jugendlichen ein beliebter Streich. Doch in Leisnig sollen diese momentan überhandnehmen und auch über das Klingeln hinaus gehen.

Auf Facebook äußerten sich Anwohner, dass Personen, wahrscheinlich Jugendliche, nachts klingeln. Sowohl in der Unterstadt als auch am Markt schilderten die Nutzer solche Vorkommnisse.

Manchmal würden die Personen bis zu drei Mal in der Woche bei derselben Wohnung klingeln. Teilweise soll das zwischen 22 und 23 Uhr, aber auch mitten in der Nacht zwischen zwei und fünf Uhr geschehen. Mehrere Leisniger schrieben von ähnlichen Situationen.

Nächtliches Klingeln kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden

Nicht nur für Erwachsene ist das nervig, sondern vor allem für Kinder. Auch davon erzählten die Facebook-Nutzer. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass am Fenster im Erdgeschoss geklopft wurde. Einige stellen mittlerweile ihre Klingel nachts ab, das kommt aber nicht für alle infrage. Bei manchen Klingeln ist das auch nicht möglich.

Was können also Betroffene machen? „Rein rechtlich gesehen können diese Verhaltungsweisen durchaus als Ordnungswidrigkeiten angezeigt werden“, teilte Julia Köhler, Sachbearbeiterin Medienarbeit von der Polizeidirektion Chemnitz, mit.

Infrage komme der Paragraf 117. Dieser besagt, dass eine Person ordnungswidrig handelt, wenn sie ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

Laut Köhler könnte aber auch der Paragraf 118 Belästigung der Allgemeinheit erfüllt sein. Manche Facebook-Nutzer hatten auch überlegt, eine Kamera zu installieren, um herauszufinden, welche Person hinter den nächtlichen Klingelstreichen steckt.

Julia Köhler warnt aber vor einer schnellen Anbringung: „Videoüberwachung stellt einen großen Grundrechtseingriff in die Privatsphäre anderer Bürger dar“, sagte sie. Deshalb seien die rechtlichen Anforderungen für einen datenschutzkonformen Einsatz sehr hoch, ergänzte Björn-Henrik Lehmann, Pressesprecher der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten.

Von Überwachungskameras wird abgeraten

Eine Möglichkeit wäre der Einsatz von sogenannten Klingelkameras, dazu müssen laut Lehmann aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So darf die Kamera nur anlassbezogen durch das Klingeln an der Tür aktiviert werden können. Außerdem darf nur der unmittelbare Eingangsbereich vor der Tür erfasst werden.

„Die Kamera muss nach kurzer Zeit automatisch deaktiviert werden und es darf keine Übertragung des Livebilds über das Internet erfolgen“, so der Sprecher weiter. Auch eine Aufzeichnung der Bilder darf nicht stattfinden. „Die dauerhafte und anlasslose Bildübertragung öffentlicher Räume muss also technisch ausgeschlossen werden“, ergänzte Lehmann.

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Auch Systeme, die in Wohnbereichen sowohl als Überwachungs- als auch Klingelkamera eingesetzt werden, also durch Bewegung, manuell oder per Smartphone aktiviert werden können und den öffentlichen Raum erfassen, erfüllen die rechtlichen Anforderungen in der Regel nicht, teilte Lehmann weiter mit. „Besonders bei Privatpersonen erfolgt der Kameraeinsatz überwiegend rechtswidrig“, sagte die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert.

So musste beispielsweise ein Mieter eines Mehrfamilienhauses Bußgeld bezahlen, weil er eine stationäre Videokamera Richtung Innenhof an seinem Fenster montiert und betrieben hatte. Angesichts der Konsequenzen, die ein rechtswidriger Kameraeinsatz nach sich ziehen kann, rät Hundert auch generell von Überwachungskameras ab.