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Mittelsachsen: Keine Antwort vom Amt zum Führerschein-Umtausch

Bis 2033 müssen Führerscheine aus Papier schrittweise in EU-Führerscheine umgetauscht werden. Bei der Aktion hat vieles nicht funktioniert.

Von Cathrin Reichelt
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Lange Zeit war dies ein alltägliches Bild. Für den Umtausch ihres Führerscheins haben Kraftfahrer stundenlang angestanden. Dann folgte die Termine-Online-Buchung.
Lange Zeit war dies ein alltägliches Bild. Für den Umtausch ihres Führerscheins haben Kraftfahrer stundenlang angestanden. Dann folgte die Termine-Online-Buchung. © Foto/Archiv: Dietmar Thomas

Region Döbeln. Der Frust bei vielen Kraftfahrer war groß – und ist es noch. Vor allem bei denjenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Sie sind die Ersten, die ihren grauen oder rosafarbenen Papier-Führerschein in einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen müssen. 12.000 Mittelsachsen sind von dieser Aktion betroffen.

Viele von ihnen haben für den Umtausch stundenlang vor der Führerscheinstelle angestanden. Manch einer hat zwischendurch aufgegeben. Der Ärger war riesig. Das Landratsamt setzt seit Monaten eine Security ein, die den Zugang zur Führerscheinstelle überwacht.

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Es wurden Sonderöffnungszeiten angeboten. Termine konnten online gebucht werden, doch der Kalender war schnell voll. Es sollte mehr Personal eingestellt werden. Aber die erste Stellenausschreibung blieb erfolglos. Bei einer zweiten Ausschreibung wurden die Anforderungen geändert.

Umtauschfrist wird verlängert

„Die Kritik der Bürger ist zum Teil berechtigt“, hatte Landrat Matthias Damm (CDU) während einer Diskussion im Oktober-Kreistag gesagt. Das Thema sei auf der obersten Leitungsebene des Landratsamtes angesiedelt, die nach Wegen für die Umtauschmöglichkeiten suche.

Am Mittwoch läuft die ursprüngliche erste Frist für den Umtausch ab. Deshalb hat Sächsische.de bereits am Freitagvormittag in der vergangenen Woche schriftlich beim Landratsamt angefragt, wie sich die Situation entwickelt hat, wie viele Führerscheine umgetauscht wurden, ob Mitarbeiter eingestellt worden sind, wie das Online-Portal funktioniert und Ähnliches. Obwohl anfangs zugesagt, sah sich das Landratsamt bis zum späten Dienstagnachmittag nicht in der Lage, diese Fragen zu beantworten.

Aber auch ohne die Antworten steht fest: Wer den Umtausch noch nicht geschafft hat, muss erst einmal kein Bußgeld zahlen. Verstöße gegen die Umtauschpflicht sollen angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden. Das hat die Innenministerkonferenz beschlossen. Außerdem soll die Umtauschfrist um ein halbes Jahr bis zum 19. Juli 2022 verlängert werden.

Verwarngeld droht

Der ADAC erklärte, die Innenminister der Bundesländer reagierten auf Engpässe der Ämter aufgrund steigender Corona-Krankheitsfälle. „Für die betroffenen Führerscheinbesitzer bringt der Beschluss die Gewissheit, dass sie auch in den kommenden Monaten sorgenfrei mit dem alten Führerschein fahren dürfen und keine Angst vor Geldbußen haben müssen.“ Ungeachtet dessen sollte man aber zügig die Fristverlängerung nutzen und sich zeitnah um einen Termin bei der Führerscheinstelle kümmern.

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist also nicht nötig. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein.

Die Umtauschfristen

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, haben folgende Umtauschzeiten:

Geburtsjahr - Umtausch bis

  • Vor 1953 bis19.01.2033
  • 1953-1958 verlängert bis 19.07.2022
  • 1959-1964 bis 19.01.2023
  • 1965-1970 bis 19.01.2024
  • 1971 oder später bis 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden:

Ausstellungsjahr - Umtausch bis

  • 1999-2001 bis19.01.2026
  • 2002-2004 bis 19.01.2027
  • 2005-2007 bis 19.01.2028
  • 2008 bis 19.01.2029
  • 2009 bis 19.01.2030
  • 2010 bis 19.01.2031
  • 2011 bis 19.01.2032
  • 2012-18.01.2013 bis 19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.