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Umgang mit hohem Unkraut sorgt für Ärger in Roßwein

Thomas Kunert hat eine Rüge kassiert. Sein Grundstück im Gewerbegebiet soll ungepflegt gewesen sein. Ihn stört nicht nur, wie darauf hingewiesen wurde.

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Unkraut auf Gehwegen und im Schnittgerinne der Straßen sorgt jedes Jahr aufs Neue für Unmut – bei denjenigen, die es beseitigen müssen, aber auch bei jenen, die das zu kontrollieren haben.
Unkraut auf Gehwegen und im Schnittgerinne der Straßen sorgt jedes Jahr aufs Neue für Unmut – bei denjenigen, die es beseitigen müssen, aber auch bei jenen, die das zu kontrollieren haben. © Lars Halbauer

Roßwein. Thomas Kunert hat sich den Stadträten bei deren zurückliegender Sitzung als Geschäftsführer einer Firma im Roßweiner Gewerbegebiet vorgestellt. „Ansprechen möchte ich heute die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, speziell dem Ordnungsamt“, sagte er.

Auslöser sei gewesen, dass Kunert einen Brief erhalten hat. In dem sei er auf seine Pflichten als Grundstückseigentümer hingewiesen und damit aufgefordert worden, Unkraut vom Gehweg zu entfernen. Dazu habe er sich schriftlich geäußert. Eine Antwort darauf habe er nicht bekommen.

Mit zweierlei Maß gemessen?

Ihm gehe es zum einen um den Umgang miteinander: „Wäre es nicht sinnvoller gewesen, der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätte mal bei uns geklingelt. Dann hätten wir ihm sagen können, dass die Pflege einem gewissen Rhythmus unterliegt und fest im Plan ist“, so Kunert. Zum anderen brachte der Firmenchef seinen Missmut darüber zum Ausdruck, dass offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird.

„Wir haben nebenan eine Fläche, für die ist die Kommune zuständig“, sagte er. Zur Grünpflege habe er dort in diesem Jahr noch gar niemanden gesehen. „Sollte die Kommune nicht eigentlich Vorbild sein und ihren Pflichten genauso nachkommen, wie jeder private Grundstückseigentümer?“, fragte Kunert.

Grundstückseigentümer wird vorher recherchiert

Bau- und Ordnungsamtsleiter Dirk Mehler sagte daraufhin, dass es bereits eine Auswertung dieser Beschwerde gegeben habe. Der Aufforderung der Ordnungsamtsmitarbeiter, das Unkraut zu beseitigen, liege die Straßenreinigungssatzung zugrunde.

„Das Anschreiben und eventuelle Mahnen machen wir nicht, um die Leute zu ärgern, sondern sie zu erinnern und zu erziehen“, so der Amtsleiter. Von Fall zu Fall gebe es da unterschiedliche Möglichkeiten und Vorgehensweisen.

Doch die bisherige Verfahrensweise hatte sich nach Einschätzung von Kristina Gebhardt vom Ordnungsamt eigentlich bewährt. „Wenn die Mitarbeiter vor Ort sind, wissen sie für gewöhnlich nicht, wer Grundstückseigentümer ist. Das wird dann im Büro recherchiert und der Betreffende angeschrieben“, erklärte sie auf Anfrage das übliche Vorgehen.

Manche mähen erst nach Aufforderung

Vermeintlich Zuständige auf Nachlässigkeiten anzusprechen, die ihnen gar nicht anzulasten sind, weil sie vielleicht nicht Eigentümer der Flächen sind, sei aus ihrer Sicht nicht der richtige Weg. Schnell könnten die Kollegen Vorwürfen ausgesetzt sein, nicht gründlich recherchiert zu haben.

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„Grundsätzlich sind wir immer bereit, Diskrepanzen in einem persönlichen Gespräch auszuräumen“, versicherte sie. Die schriftlichen Hinweise hält Kristina Gebhardt aber dennoch für nötig – selbst wenn der eine oder andere aufs Erfüllen seiner Straßenreinigungspflichten angesprochen werden sollte. „Es gibt Eigentümer, die handeln generell erst nach einer Aufforderung im Briefkasten“, so ihre Erfahrung.

Vize-Bürgermeister Hubert Paßehr (CDU) sprang für das Grünpflegeteam des Bauhofes in die Bresche. „Der Bauhof war in diesem Jahr so fleißig wie selten zuvor“, so seine Meinung. Der viele Regen habe Grün und Unkraut noch schneller wachsen lassen. Sämtliche kommunalen Flächen unkrautfrei zu halten, sei schlichtweg nicht zu schaffen, so Paßehr.