Region Döbeln. Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz und soll Infektionen in Kitas und Schulen verhindern. Betroffen sind davon vor allem Kinder in diesen Einrichtungen, aber auch das Personal in Kitas, Krankenhäusern und Arztpraxen.
Sie mussten bis Ende Juli 2022 die Impfung oder eine bereits durchgestandene Masernerkrankung nachweisen, um dort betreut oder beschäftigt zu werden.
Der Döbelner Anzeiger beantwortet die wichtigsten Fragen und klärt über den aktuellen Stand im Landkreis Mittelsachsen auf.
In diesem Artikel:
- Für wen ist das Masernschutzgesetz verpflichtend?
- Was macht die Masernerkrankung gefährlich?
- Warum ist die Masernimpfung wichtig?
- Wie viele Maserninfektionen sind in Mittelsachsen erfasst?
- Welche Vorgehensweise wird beim Impfen empfohlen?
- Wie sollen die Betroffenen ihren Nachweis erbringen?
- Was geschieht mit den Personen, die den Nachweis nicht erbringen?