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Mehr als 180 Anzeigen wegen fehlender Masern-Impfungen in Mittelsachsen

Die Masern-Impfung ist seit mehr als drei Jahren für einige Menschen verpflichtend. Wer diese noch nicht nachweisen konnte, muss mit Sanktionen des Landkreises rechnen.

Von Annemarie Banek
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Ein Piks, der schützt. Mit der verpflichtenden Impfung für Schul- und Kitakinder sollen Masernausbrüche in den Einrichtungen verhindert werden.
Ein Piks, der schützt. Mit der verpflichtenden Impfung für Schul- und Kitakinder sollen Masernausbrüche in den Einrichtungen verhindert werden. ©  Archiv/Claudia Hübschmann

Region Döbeln. Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz und soll Infektionen in Kitas und Schulen verhindern. Betroffen sind davon vor allem Kinder in diesen Einrichtungen, aber auch das Personal in Kitas, Krankenhäusern und Arztpraxen.

Sie mussten bis Ende Juli 2022 die Impfung oder eine bereits durchgestandene Masernerkrankung nachweisen, um dort betreut oder beschäftigt zu werden.

Der Döbelner Anzeiger beantwortet die wichtigsten Fragen und klärt über den aktuellen Stand im Landkreis Mittelsachsen auf.

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