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Mittelsachsen hebt Ausstellungsverbot für Geflügel auf

Die Gefahr des Ausbruchs der Geflügelpest ist jedoch noch nicht gebannt. Deshalb sollten Tierbesitzer Vorkehrungen treffen.

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Das Verbot der Veranstaltung von Geflügelausstellungen wird ab dem 6. Juli im gesamten Landkreis Mittelsachsen aufgehoben. Dennoch ist die Gefahr nicht gänzlich gebannt.
Das Verbot der Veranstaltung von Geflügelausstellungen wird ab dem 6. Juli im gesamten Landkreis Mittelsachsen aufgehoben. Dennoch ist die Gefahr nicht gänzlich gebannt. © Symbolfoto Archiv SZ

Mittelsachsen. Das Verbot der Veranstaltung von Geflügelausstellungen wird ab dem 6. Juli im gesamten Landkreis Mittelsachsen aufgehoben. Dazu hat der Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

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