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Roßweiner wegen Stalking verurteilt

Über mehrere Monate soll der Angeklagte seine Frau überwacht haben. Doch nicht alle Vorwürfe konnten bestätigt werden.

Von Lea Heilmann
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Der Angeklagte aus Roßwein soll mehrere private Chats seiner Frau abgefilmt haben. Dafür wurde er auch verurteilt.
Der Angeklagte aus Roßwein soll mehrere private Chats seiner Frau abgefilmt haben. Dafür wurde er auch verurteilt. © Press Association

Döbeln/Roßwein. Zum zweiten Mal betrat der 56-jährige Roßweiner den Saal im Döbelner Amtsgericht. Nachdem seine Verteidigerin gefordert hatte, die Beamtin, die mit dem Fall beauftragt wurde, noch mal als Zeugin zu hören, wurde die Verhandlung am Montagfrüh fortgesetzt.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dass er seine Frau mit Kameras und GPS-Trackern überwacht, sowie Aufnahmen von Telefongesprächen sowie Chatnachrichten erstellt haben soll. Neben der Beamtin war auch ein Polizist aus Chemnitz geladen, der die kriminaltechnische Auswertung der beschlagnahmten technischen Geräte übernommen hatte.

(Noch-) Ehefrau sagt erneut aus

Weder die Ermittlerin, noch der Kollege aus Chemnitz konnten mit Sicherheit sagen, dass die GPS-Tracker eingesetzt wurden. Lediglich das abgeschlossene Abo für solch einen Dienst, das per E-Mail widerrufen wurde, konnte nachgewiesen werden. Bei der Auswertung konnte auch nicht festgestellt werden, dass die Videokameras benutzt worden war. Eindeutige Beweise gab es allerdings zu den mitgeschnittenen Telefonaten sowie den abfotografierten Chatverläufen.

Auf die Anmerkung der Verteidigerin, dass die Mitschnitte auch zufällig entstanden sein könnten, entgegnete der Chemnitzer Polizist, dass gerade ein 27-minütiger Mitschnitt mit Unterbrechungen wissentlich und vorsätzlich geschehe. Er gehe weiterhin davon aus, dass die Mitschnitte in einem geschlossenen Raum entstanden sind. „Die Nebengeräusche sprechen dafür, zum Beispiel das Ticken einer Uhr“, sagte er weiter.

Nach einem kurzen Rechtsgespräch wurde die (Noch-) Ehefrau des Angeklagten erneut in den Zeugenstand gerufen, ursprünglich war sie nur als Zuschauerin da. Sie erzählte unter anderem, dass sie erst im Januar Akteneinsicht erhalten habe und ab diesem Zeitpunkt erst von den Videoaufnahmen gewusst habe. Außerdem bestätigte sie einige der Telefonate.

Roßweiner wird zu Geldstrafe verurteilt

Der Staatsanwalt sah die Vorwürfe des Nachstellens in Tateinheit mit Verletzlichkeit des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes in drei Fällen als bestätigt an. Das GPS-Tracking sowie die Videoaufnahmen konnten nicht bewiesen werden, sagte er. Der Angeklagte habe allerdings einen erheblichen technischen Aufwand angestellt, um seine damalige Ehefrau zu überwachen.

Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Dies begründete sie unter anderem damit, dass die Zeugin zwar immer wieder von unerträglichen Zuständen gesprochen habe, aber keinerlei Tätigkeiten, wie Trennung, Auszug, neues Handy unternommen hätte. Zum Schluss sagte der Angeklagte zum ersten Mal etwas: Er habe sich mittlerweile therapeutische Hilfe geholt.

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Richterin Anne Mertens folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und sprach den Roßweiner schuldig. Der Angeklagte erhielt eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro. Auch Mertens sah nur die Screenshots sowie Gesprächsmitschnitte als erwiesen an. Das sei ein Eindringen in die Privatsphäre und dabei sei es egal, ob die beiden bereits getrennt waren oder nicht.

Mertens erklärte aber auch, dass dies eine psychische Ausnahmesituation für den Angeklagten gewesen sei, der sich damit konfrontiert sah, dass die Ehe zu enden drohte. „Das ist aber keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für die Taten“, stellte Mertens zum Schluss klar.