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Nachbarschaftsstreit über Erdhügel in Kriebstein landet vor Gericht

Immer wieder gibt es Streit zwischen Nachbarn in einer Gartensparte an der Talsperre Kriebstein. Nach einem Wasserschaden wird dieser vor Gericht ausgetragen.

Von Lea Heilmann
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Über mehrere Jahre hatten Nachbarn an der Talsperre Kriebstein miteinander Probleme. Nach einem zivilrechtlichen Prozess ging es nun vor das Amtsgericht Döbeln.
Über mehrere Jahre hatten Nachbarn an der Talsperre Kriebstein miteinander Probleme. Nach einem zivilrechtlichen Prozess ging es nun vor das Amtsgericht Döbeln. © SZ/DIetmar Thomas

Döbeln/Lauenhain. Idyllisch ist es an der Talsperre Kriebstein in Lauenhain. Kein Wunder, dass viele Menschen sich dort ein Wochenendgrundstück pachten. Ganz so harmonisch und romantisch war es jedoch für zwei Garteninhaber nicht. Ihr Nachbarschaftsstreit wurde am Dienstagmittag vor dem Döbelner Amtsgericht verhandelt.

Konkret ging es dabei um den 11. Juni 2022. An dem Tag soll der Angeklagte an der Grundstücksgrenze, an der auch der Bungalow seiner Nachbarn liegt, Erde aufgeschüttet und ohne Abdichtung einen Wasserschlauch in den Hügel gesteckt haben.

Das Wasser lief entlang des Bungalows, so dass die Wand und der Fußboden der Hütte nass geworden seien. Der Sachschaden lag bei 1.000 Euro. Die Anklage lautete Sachbeschädigung.

Seit vielen Jahren Probleme mit dem Nachbar

Zu Beginn äußerte sich der Angeklagte selbst. Er habe an dem Tag keine Erde an den Bungalow geschüttet. Das Anschütten sei bereits 2016 erfolgt.

Der Bungalow reiche ein paar Zentimeter auf sein Grundstück. Schon seit Jahren habe es deswegen immer wieder Streitereien gegeben.

Er erzählte weiter, dass sein Nachbar immer wieder den Hügel ausgeschachtet habe. Im Gegenzug schüttete der Rentner die abgegrabene Erde wieder auf. Als er und seine Frau nach zwei Wochen Urlaub wieder auf ihr Grundstück kamen, soll die Erde überall im Garten verteilt gelegen haben.

Um die Erde wieder zu verdichten, habe er den Gartenschlauch in den Erdhaufen gesteckt, damit die Erde das Wasser langsam aufnehmen könne.

Die Nachbarn sagten, dass sie nachdem sie das Grundstück 2021 erworben hatten, bereits von mehreren Nachbarn gehört hätten, dass es schon seit vielen Jahren Probleme mit dem Chemnitzer gebe.

Staatsanwältin fordert Geldstrafe, Richterin urteilt Freispruch

Laut der Frau waren an dem Tag die Fenster zugeschüttet, sie und ihr Lebensgefährte hätten die Erde jedoch nie ausgeschachtet. Als Richterin Mertens den Angeklagten und die Zeugin nach vorne holte, um sich Fotos anzuschauen, diskutierten die beiden immer wieder.

Der Lebensgefährte sagte, dass er die Fenster von innen von der Erde befreit habe, damit die Fenster geöffnet werden können. Am Tag der kleinen Überschwemmung sollen die Fenster offen gestanden haben.

In dem Streit gab es bereits ein zivilrechtliches Urteil. Gegen den Angeklagten gab es eine einstweilige Verfügung, dass er Unrat an der Grundstücksgrenze wegzuräumen habe.

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Die Staatsanwaltschaft sah den Vorwurf der Sachbeschädigung als erwiesen an und forderte 50 Tagessätze je 30 Euro. Richterin Mertens entschied jedoch auf Freispruch.

Es gebe zwar eine Vielzahl von Streitereien, doch bei der Verhandlung ging es darum, ob die Mauer des Bungalows mit Vorsatz beschädigt wurde. Sie war überzeugt, dass die Ausschachtung nicht zufällig passiert sei. „Irgendwie ist das im Interesse der Nachbarn geschehen“, sagte Mertens.

Ob die Mauer nur dadurch oder schon davor nass war, könne sie nicht sagen. Generell sehe es auf den Fotos so aus, dass das Gebäude nicht richtig abgedichtet sei. Zum Schluss sagte sie noch, dass das mit dem Schlauch nicht hätte sein müssen. Mertens prüfe aber nicht das, sondern lediglich den Tatbestand der Sachbeschädigung.