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Leipzig-Döbeln: MRB stellt Zugverkehr ein

Der Streik der Lokführer hat auf insgesamt fünf Strecken Auswirkungen. Die MRB bietet einen Busnotfahrplan an.

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Durch den von der Lokführer-Gewerkschaft initiierten Streik fallen auch Züge der Mitteldeutschen Regiobahn aus.
Durch den von der Lokführer-Gewerkschaft initiierten Streik fallen auch Züge der Mitteldeutschen Regiobahn aus. © SZ/DIetmar Thomas

Chemnitz/Döbeln. Die Lockführer-Gewerkschaft GDL hat nach drei Verhandlungsterminen zum zweiten Mal einen Warnstreik angekündigt. Er hat am Mittwoch, 22 Uhr, begonnen und dauert bis zum Donnerstag, 18 Uhr. Dadurch kommt es auch zu Einschränkungen auf den Strecken der Mitteldeutschen Regiobahn (MRB).

Aufgrund der Streik-Betroffenheit verschiedener Verkehrsunternehmen in der Region, stehen nur in geringem Maße Busse für die Einrichtung eines Busnotverkehrs zur Verfügung. Auf den Linien RE 6 Leipzig-Chemnitz und RB 110 Leipzig-Döbeln muss der Zugverkehr für die Dauer des Streiks komplett eingestellt werden. Vereinzelte Fahrten können mit Busnotverkehr bedient werden.

Auf den Linien RE 3 Dresden-Chemnitz-Hof, RB 30 Dresden-Chemnitz-Zwickau und RB 45 Chemnitz-Elsterwerda sind neben dem Busnotverkehr die Fahrten einiger Züge über den Tag verteilt geplant. Diese hängen jedoch von der möglichen Streikbeteiligungen der Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn ab..

Laut MRB sollten sich Fahrgäste vor Fahrtantritt über die bekannten Auskunftsmedien oder auf die Internetseite der MRB über die aktuelle Lage und alternative Reisemöglichkeiten zu informieren.

Auch sei bereits heute vor 22 Uhr sowie morgen nach 18 Uhr mit Einschränkungen zu rechnen ist. Nach Beendigung des Warnstreiks werde die MRB den Betrieb so schnell wie möglich wieder aufnehmen.

Die GDL fordert bei den Tarifverhandlungen mit der Bahn unter anderem 555 Euro mehr pro Monat für die Beschäftigten sowie eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro.

Außerdem wird eine Arbeitszeitreduzierung von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich angestrebt. Die Arbeitgeber bezeichnen die Forderungen als insgesamt überzogen und unverhältnismäßig.

Der Beitrag wurde am 15. November 2023 um 17.39 Uhr aktualisiert.