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Wo Cannabis in der Region Döbeln konsumiert werden dürfte

Die Legalisierung von Cannabis bedeutet nicht, dass überall geraucht werden darf. Eine Karte zeigt mögliche Verbotszonen.

Von Lea Heilmann
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Die „Bubatzkarte“ zeigt an, in welchen Bereichen das Konsumieren von Cannabis weiterhin illegal sein könnte. In der Region gibt es die meisten roten Bereiche in Döbeln.
Die „Bubatzkarte“ zeigt an, in welchen Bereichen das Konsumieren von Cannabis weiterhin illegal sein könnte. In der Region gibt es die meisten roten Bereiche in Döbeln. © Screenshot Bubatzkarte

Region Döbeln. Die Legalisierung von Cannabis schreitet weiter voran. Nachdem der Bundestag den Gesetzesentwurf vor einem Monat erstmals debattiert hat, haben sich nun auch SPD, Grüne und FDP abschließend auf Änderungen geeinigt. Im kommenden Jahr sollen der Konsum und Besitz unter bestimmten Voraussetzungen dann nicht mehr illegal sein.

Das bedeutet aber nicht, dass plötzlich jeder überall in Döbeln, Roßwein oder Hartha mit einem angezündeten Joint herumlaufen kann, im Gegenteil. Denn wo konsumiert werden darf, dafür sind gewisse Regeln vorgesehen. So ist der Konsum in den Bereichen von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugänglichen Sportstätten und sogenannten Anbauvereinigungen untersagt.

100 Meter Sperrkreis um Kinder- und Jugendeinrichtungen

Der Umkreis des gesperrten Bereichs wurde anfangs auf 200 Meter festgelegt. Die Ampelkoalition einigte sich nun auf 100 Meter. Auch in Fußgängerzonen ist das Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Welche Bereiche in der Region Döbeln das Verbot umfassen könnte, wird in der sogenannten „Bubatzkarte“ dargestellt.

Dort sind die gesperrten Bereiche rot gekennzeichnet. Nach den Änderungen im Gesetzesentwurf haben auch die Ersteller die Karte angepasst. Dort kann der Umkreis zwischen 100 und 200 Meter umgestellt werden.

In Döbeln ist so zum Beispiel aktuell mit dem 200 Meter Umkreis die Innenstadt rund um Ober- und Niedermarkt eingefärbt, mit einem Abstand von 100 Metern verändert sich der Bereich. Da sind beispielsweise nur die Zwinger- und Fronststraße sowie Breite Straße eingefärbt.

Natürlich aber auch rund um die Schulen, wie das Lessinggymnasium oder das Berufsschulzentrum. Mit der alten Abstandsregelung wäre auch der Bereich rund um das in der Nähe befindliche Amtsgericht rot. Mit dem 100 Meter Abstand wäre das aktuell nicht mit inbegriffen.

Die Ersteller der Karte betonen aber auch, dass diese nur als Orientierung auf Grundlage des aktuellen Gesetzesentwurfes diene. Wie genau die Verbotszonen dann wirklich aussehen, müsse abgewartet werden. Etwas außerhalb werden die roten Zonen weniger. So würde in Döbeln Ost I nur um den Bereich der Blumen- und Bertolt-Brecht-Straße der Konsum illegal sein. Keine Einschränkungen gebe es zum Beispiel in Obergoseln, Zschepplitz oder Ziegra.

Keine Einschränkungen in der Natur

In Hartha gebe es laut der Karte quasi einen langen Streifen, in dem der Konsum verboten wäre. Dieser zieht sich vom Industriestadion Höhe Nord- und Döbelner Straße bis runter zur Franz-Mehring-Straße. In Waldheim würde in die roten Bereiche zum Beispiel das Umfeld des P&W Sportplatzes Richzenhain oder der Oberschule fallen.

Aktuell erlaubt ist es zum Beispiel in der Natur, wie im Gersdörfer Wald bei Roßwein oder im Eichberggebiet bei Leisnig. Die roten Punkte könnten aber noch mehr werden. Denn auch bei Anbauvereinigungen gilt der Umkreis von 200 Metern. Diesen Vereinigungen ist es erlaubt, Cannabis legal anzubauen und an Mitglieder abzugeben. Bisher befinden sich in ganz Sachsen neun dieser Vereinigungen im Aufbau. Davon aber keiner in Mittelsachsen.

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Die Umsetzung der „Jugendschutzzonen“, wie sie im Gesetzesentwurf genannt werden, sieht der Bundesrat kritisch, weil sich ein strukturelles Vollzugsdefizit andeute. Die Bundesregierung widersprach dem. „Die Höhe des in der Gesetzesbegründung erläuterten Erfüllungsaufwand für den Vollzug des Gesetzes durch die Behörden von Ländern und Kommunen wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten der Verwaltung gemäß den beim Statistischen Bundesamt vorliegenden Daten geschätzt“, heißt es in einer Unterrichtung zur Stellungnahme des Bundesrates.

Die angedachte Gesetzesnovellierung ist auch Thema in der Chemnitzer Polizeidirektion, wie ein Sprecher mitteilte. Allerdings könne zum jetzigen Zeitpunkt und ohne geschaffene Tatsachen nicht mitgeteilt werden, welche Auswirkungen die Cannabis-Legalisierung auf das dienstlich-operative Tagesgeschäft haben werde.