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Drei Urteile in einem Prozess

Mit seinem Geständnis hat der Angeklagte sich und allen anderen Beteiligten ein langes Verfahren erspart.

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© Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Der ehemalige Straßenbahnfahrer und gelernte Lagerlogistiker Ralf H. muss für vier Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Insgesamt hat das Amtsgericht Dresden drei Gesamtfreiheitsstrafen von maximal zwei Jahren Länge gebildet. So erklärt sich die Höhe des Strafmaßes, denn ein Schöffengericht kann einen Angeklagten nicht länger als maximal vier Jahre ins Gefängnis stecken. Der Angeklagte hofft, dass er die Strafen nicht voll absitzen muss, sondern will möglichst bald eine Drogentherapie beginnen. Seine Drogensucht war der Grund für die vielen Taten.

Der Prozess hatte Ende Oktober begonnen – 15 Anklagen wurden verlesen mit mehr als 70 Tatvorwürfen von 2015 bis zu seiner Verhaftung im Mai dieses Jahres. Einbrüche und Diebstähle aus Kellern, Umkleideräumen, Büros, Hotels und Gaststätten, Schulen und Kliniken. H. stahl, was er kriegen konnte, Fahrräder, Laptops, EC-Karten, aber auch schon mal wenige Euro Münzgeld aus den Portemonnaies von Schülern einer Gehörlosenschule. Darüber hinaus wurde Ralf H. auch dabei erwischt, wie er Dynamo-Dresden-Schriftzüge und anderes auf Wände gesprüht hatte.

Der Angeklagte hatte berichtet, dass er vollends abgerutscht sei, nachdem sich seine Freundin von ihm getrennt habe. Er habe die Diebstähle begangen, um seine Drogensucht zu finanzieren. In einer Verfahrensvereinbarung hatte das Gericht dem 32-Jährigen für ein umfassendes Geständnis eine Strafobergrenze von maximal fünf Jahren in Aussicht gestellt. In den Urteilen sind zwei frühere Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten enthalten.