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Dresden bekommt Ausreisegewahrsam

Die Entscheidung ist gefallen: Das für Sachsen geplante Ausreisegewahrsam für abgelehnte Asylbewerber wird in der Landeshauptstadt entstehen. Über eine Haftanstalt wird jedoch noch diskutiert.

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© André Wirsig

Dresden. In Sachsen sollen abgelehnte Asylbewerber künftig in Haft genommen werden können, wenn sie sich ihrer Abschiebung entziehen. Bislang werden solche Fälle von Einrichtungen anderer Bundesländer übernommen. Jetzt ist nach Informationen von MDR Sachsen klar, wo der Freistaat zunächst ein eigenes Ausreisegewahrsam entstehen lässt: auf dem ehemaligen Areal des Technischen Rathauses in Dresden-Friedrichstadt.

Laut dem öffentlich-rechtlichen Sender werden für ausreisepflichtige Asylbewerber rund 30 Plätze eingerichtet. Auch Familien, bei denen ein Mitglied zum Abschiebetermin nicht anzutreffen ist, können dort festgehalten werden. Das Innenministerium will mit dem maximal für drei Tage möglichen Freiheitsentzug verhindern, dass sich abgelehnte Asylbewerber der Abschiebung durch Untertauchen entziehen.

Innenminister Markus Ulbig bezeichnete Mitte Juli Zwangsmaßnahmen gegen Asylbewerber als „ultima ratio“. Zwar verwies er auf die gestiegene Zahl freiwilliger und staatlich geförderter Ausreisen, hielt es dennoch für erforderlich, Kapazitäten für Gewahrsam und Haft zu schaffen. Über den Standort für ein Abschiebegefängnis ist noch nicht entschieden. Dort können - anders als im Gewahrsam - abgelehnte Asylbewerber über einen längeren Zeitraum bis zu einem halben Jahr festgehalten werden. (szo/dpa)