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42-Jährige ist nicht verhandlungsfähig

Eine Mutter aus dem Landkreis Meißen soll für den Tod ihres Mädchens mit verantwortlich sein. Das Kind starb in einem Dresdner Schwimmbad.

Von Alexander Schneider
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Nachdem eine 42-jährige Angeklagte in einem Sitzungssaal des Amtsgerichts Dresden randaliert hatte, wurde sie vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht.
Nachdem eine 42-jährige Angeklagte in einem Sitzungssaal des Amtsgerichts Dresden randaliert hatte, wurde sie vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht. © Symbolfoto: Lars Halbauer

Dresden. Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Badeunfall eines vierjährigen Mädchens stand am Donnerstag die Mutter wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Dresden. 

Laut Anklage war die 42-Jährige aus dem Landkreis Meißen mit ihren beiden damals zwei und vier Jahre alten Mädchen sowie zwei Patenkindern im Alter von elf und 13 Jahren im Stauseebad Cossebaude.

Dort habe sie sich mit der jüngeren Tochter hingelegt, aber die ältere nicht im Auge behalten. Das hätten die beiden Patenkinder tun sollen. 

Die Mutter habe das knapp 30 Meter entfernte Becken nicht einsehen können. Das 1,12 Meter große Mädchen wurde von Badegästen auf dem Grund des 1,35 Meter tiefen Beckens entdeckt.

Ein Schwimmmeister barg das leblose Kind, es wurde reanimiert – doch es war zu spät. Der Sauerstoffmangel war zu groß. Noch am Abend des 6. Juli 2017 stellten Ärzte in einer Klinik den Hirntod des Kindes fest. Es starb wenige Tage später.

In psychiatrischer Behandlung

Die offensichtlich psychisch kranke Frau störte unablässig die Sitzung – und war offensichtlich nicht verhandlungsfähig. Sie beleidigte Prozessbeteiligte zum Teil massiv und stieß schließlich wütend Corona-Trennscheiben von der Anklagebank. 

Fast ein Dutzend Wachtmeister fixierten die Angeklagte, fesselten sie und trugen sie an Händen und Füßen aus dem Saal. Dann wurde die 42-Jährige ärztlich versorgt, ruhiggestellt und mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Das Gericht ging unterdessen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und Verteidiger Wolfgang Rudolph in ein Strafbefehlsverfahren über. 

Sie werde ihr Urteil schriftlich erhalten – eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Eine höheres Urteil ist per Strafbefehl nicht möglich.

Darin enthalten sind unter anderem mehrere Autofahrten ohne Führerschein und die Verletzung der Fürsorgepflicht. Die Angeklagte habe ihre Töchter im Juni 2017 für eine gute Stunde alleine gelassen, dass die Nachbarn Hilfe gerufen hatten. 

Nach Justizangaben ist die Mutter bereits seit mindestens 15 Jahren in Behandlung, war mehrfach in psychiatrischen Kliniken und sei als geheilt entlassen worden. 

Sie soll sich liebevoll um ihre Kinder gekümmert – aber andererseits die Mädchen eben auch sich selbst überlassen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mitangeklagt war auch ein 65-jähriger Rentner aus Dresden, der die Angeklagte und die vier Kinder ins Bad begleitet hatte. Er sagte, er habe mit der Sache nichts zu tun. Das Gericht stellte sein Verfahren gegen eine Geldauflage von 200 Euro ein. 

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