90-Jährige bestohlen: Urteil erst sieben Jahre später
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![Eine 31-jährige Altenpflegerin stand Jahre unter dem Verdacht, eine Patientin bestohlen zu haben. Doch die Indizien waren so dürftig, wie die ganzen Ermittlungen. Nun gab es ein Urteil am Amtsgericht Dresden.](https://image.saechsische.de/784x441/h/y/hy44s7o3c5a38v82j6d5f0xqsv87kpqh.jpg)
Dresden. Wenn eine fast 90-jährige Patientin eines Dresdner Pflegeheims bestohlen wird, sollte sie nicht sieben Jahre auf den Prozess warten müssen. Die Hauptverhandlung gegen die vermeintliche Diebin, eine 31-jährige Altenpflegerin, fand nun tatsächlich statt. Doch das Ergebnis wirft kein gutes Licht auf die ermittelnden Beamten und letzten Endes auf die Staatsanwaltschaft, die den Fall ganz offensichtlich mit leeren Händen zur Anklage gebracht hatte.