Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
SZ + Dresden
Merken

90-Jährige bestohlen: Urteil erst sieben Jahre später

Eine Altenpflegerin soll eine betagte Patientin eines Dresdner Pflegeheims um sehr viel Geld erleichtert haben. Einziges Indiz: ein Fingerabdruck. Hat die Justiz hier versagt?

Von Alexander Schneider
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Eine 31-jährige Altenpflegerin stand Jahre unter dem Verdacht, eine Patientin bestohlen zu haben. Doch die Indizien waren so dürftig, wie die ganzen Ermittlungen. Nun gab es ein Urteil am Amtsgericht Dresden.
Eine 31-jährige Altenpflegerin stand Jahre unter dem Verdacht, eine Patientin bestohlen zu haben. Doch die Indizien waren so dürftig, wie die ganzen Ermittlungen. Nun gab es ein Urteil am Amtsgericht Dresden. © Symbolfoto: Egbert Kamprath

Dresden. Wenn eine fast 90-jährige Patientin eines Dresdner Pflegeheims bestohlen wird, sollte sie nicht sieben Jahre auf den Prozess warten müssen. Die Hauptverhandlung gegen die vermeintliche Diebin, eine 31-jährige Altenpflegerin, fand nun tatsächlich statt. Doch das Ergebnis wirft kein gutes Licht auf die ermittelnden Beamten und letzten Endes auf die Staatsanwaltschaft, die den Fall ganz offensichtlich mit leeren Händen zur Anklage gebracht hatte.

Ihre Angebote werden geladen...