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S-Bahn: Schwarzfahrer wird handgreiflich

Nicht zum ersten Mal: Ohne Fahrschein in die S-Bahn, dann Stress mit dem Zugbegleiter. Ein 36-Jähriger wurde nun wegen Raubes verurteilt.

Von Alexander Schneider
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In der S-Bahn von Heidenau nach Dresden wurde ein 36-Jähriger zweimal ohne Fahrschein erwischt. In beiden Fällen eskalierte die Situation.
In der S-Bahn von Heidenau nach Dresden wurde ein 36-Jähriger zweimal ohne Fahrschein erwischt. In beiden Fällen eskalierte die Situation. © Oliver Berg/dpa

Pawel G. lebt seit 17 Jahren in Deutschland, doch die Sprachkenntnisse des 36-Jährigen lassen noch immer zu wünschen übrig. Wenn der Deutsche, der in der ehemaligen Sowjetunion geboren wurde, in all den vielen Jahren tatsächlich gearbeitet hätte, wäre sein Deutsch wohl besser. 

Tatsächlich sei er einmal am Arbeitsamt gewesen, sagte der Mann aus Heidenau am Dienstag am Amtsgericht Dresden. Doch an jenem Tag sei die Agentur geschlossen gewesen. Ausgerechnet. Was für ein Pech.

Pawel G. wurde im Juli verhaftet, weil er einem Zugbegleiter ein Handy geraubt hatte. Am Dienstag fand sein Prozess statt. Laut Anlage kam es im Juli zu einer Auseinandersetzung in einer S-Bahn von Heidenau nach Dresden, weil er beim Schwarzfahren erwischt wurde.

Als der Schaffner die Polizei alarmierte, habe G. ihm das Handy aus der Hand geschlagen und sei damit geflüchtet. Bereits im Juni 2019 war G. in jener Bahn ohne Fahrschein aufgefallen. Damals habe er einen Zugbegleiter beim Aussteigen ins Gesicht gespuckt, hieß es in der Anklage.

Viele Vorstrafen

Was G. an Arbeitserfahrung und Sprachkenntnissen fehlt, kann der 36-Jährige mit Vorstrafen und Hafterfahrungen ausgleichen. Er kommt auf zehn Einträge seit 2009 und hat mehrfach gesessen. 

Unter anderem wegen räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls. Einer der Gründe dafür ist seine langjährige Heroin-Abhängigkeit.

G.s Sprachprobleme seien ein Grund für die Eskalationen, sagte Verteidiger Andreas Gumprich. Er räumte im Namen seines Mandanten alle Vorwürfe ein. Im Fall von 2019 habe es ein Wortgefecht im Zug gegeben. 

Auch im zweiten Fall habe G. in der Bahn den Fahrpreis beim Zugbegleiter entrichten wollen. Als der Schaffner dann die Polizei gerufen habe, sei sein Mandant „kollabiert“. Das passiere ihm häufiger, wenn er Polizisten sieht, ganz unabhängig vom Anlass, so Gumprich.

Die Zugbegleiter stellten die Auseinandersetzungen etwas ausführlicher dar. Zwar habe G. ein Ticket nachlösen wollen – doch weil er sich nicht ausweisen konnte, habe man ihm kein personengebundenes Ticket ausstellen können, so Zeuge Chris S. (28): „Er wollte nicht oder er hat es nicht verstanden.“

Nur personengebundenes Ticket

Ähnlich im Juli 2020. Selbe S-Bahn, selbes Problem, anderer Schaffner. Marcel B. (32) berichtete, G. habe bar zahlen wollen, aber sich nicht ausweisen können. Auf einen Identitätsnachweis bestehen die Kontrolleure, denn wer zum zweiten Mal ohne Ticket fährt, muss mit 60 Euro erhöhtem Beförderungsentgelt rechnen.

G. sei zunächst ganz ruhig gewesen. Erst nachdem er die Polizei alarmiert habe, habe der Angeklagte ihn gewürgt und in eine Sitzbank gedrückt. B. habe sich mit seinem Pfefferspray zur Wehr gesetzt. Dann sei G. mit B.s Diensthandy geflüchtet.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Raubes, Schwarzfahrens und tätlicher Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung. G. muss nachweisen, dass er eine Drogentherapie in Angriff nimmt. Zugbegleiter B. wurden 350 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. 

Die Vorsitzende Richterin sagte, G. habe zwar Sprachprobleme, doch er wisse ganz genau, was passiert, wenn man ohne Fahrschein S-Bahn fährt. Das Gericht habe dem Angeklagten einen Bewährung gegeben, seine letzten Freiheitsstrafen schon länger zurückliegen und es damit die Hoffnung verbinde, dass der Mann tatsächlich ernsthaft sein Drogenproblem in Angriff nimmt. 

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