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Gericht: Junkie-Treff mit Jugendlichen in Dresden?

Ein 22-jähriger Angeklagter hat in seiner Wohnung mit Drogen gedealt. Die Polizei ließ sich jedoch sehr viel Zeit, ehe sie ausrückte.

Von Alexander Schneider
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Drei Monate dauerte es von der Anzeige bis zur geplanten Durchsuchung. Da war der Betreiber seines privaten Junkie-Treffs schon längst verduftet. Nun stand er dennoch vor dem Amtsgericht Dresden.
Drei Monate dauerte es von der Anzeige bis zur geplanten Durchsuchung. Da war der Betreiber seines privaten Junkie-Treffs schon längst verduftet. Nun stand er dennoch vor dem Amtsgericht Dresden. © Archiv/Rene Meinig

Dresden. Die "Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige" bestraft der Gesetzgeber als Verbrechen. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Haft. Im Januar 2021 hat sich eine verzweifelte Zeugin an die Dresdner Polizei gewandt und dort angezeigt, ihr Lebensgefährte suche mehrfach die Wohnung eines jungen Mannes auf, um sich dort mit Drogen einzudecken.

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