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Einbruch ins Grüne Gewölbe: Verurteilte Remmos müssen im Beihilfe-Prozess nicht aussagen

Im Beihilfe-Prozess um den Dresdner Jahrhundert-Diebstahl hätten die Aussagen der Einbrecher interessant werden können. Doch Wissam, Abdul Majed und Mohamed Remmo machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Von Alexander Schneider
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Wurden wegen des Juwelen-Diebstahls verurteilt und sollten im Beihilfe-Prozess aussagen: Wissam, Mohamed und Abdul Majed Remmo (v. l.) - müssen sie jedoch nicht.
Wurden wegen des Juwelen-Diebstahls verurteilt und sollten im Beihilfe-Prozess aussagen: Wissam, Mohamed und Abdul Majed Remmo (v. l.) - müssen sie jedoch nicht. © Illustrationen: P.M. Hoffmann

Dresden. Im Beihilfe-Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe haben die drei inzwischen rechtskräftig verurteilten Haupttäter nicht aussagen müssen. Das Landgericht Dresden teilte am Freitag zum Sitzungsbeginn mit, dass Wissam, Abdul Majed und Mohamed Remmo von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Alle drei sind Neffen eines Mannes aus Berlin, gegen den die Staatsanwaltschaft Dresden noch ermittelt.

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