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Handyschnäppchen werden vor Dresdner Gericht verhandelt

Eine 59-jährige Frau hat über Jahre im Internet Technik verkauft, aber nicht geliefert. Das gab die achtfache Mutter nun in ihrem Prozess zu.

Von Alexander Schneider
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Eine Dresdnerin steht vor Gericht, weil sie Technik verkauft und nicht geliefert hat.
Eine Dresdnerin steht vor Gericht, weil sie Technik verkauft und nicht geliefert hat. © Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Dresden. Den Großteil ihres arbeitsreichen Lebens hat eine 59-jährige Frau ohne Ärger mit der Justiz bewältigt. Doch mit Mitte 50 begann die Frau, immerhin achtfache Mutter, eine Serie von Betrügereien, für die sie Ende 2021 sogar einige Wochen in Untersuchungshaft verbrachte.

Einen Tag vor Weihnachten sei ihre Mandantin verhaftet worden, sagte Verteidigerin Stefanie Kretschmer nicht ohne Groll in ihrer Stimme ob des Datums und ob der Tatsache, dass die Angeklagte zu dem Zeitpunkt schon fast ein Jahr keine neuen Betrügereien mehr begangen habe. Der Haftbefehl stamme vom 13. Dezember 2020, doch offenbar hatte man die Verdächtige, die zuletzt bei verschiedenen Kindern gelebt hatte, einfach nicht gefunden. Oder möglicherweise, so formulierte es die Anwältin, nicht mit größtem Eifer gesucht.

Seit Montag steht die 59-Jährige vor dem Amtsgericht Dresden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr mehr als 40 Betrügereien mit einem Schaden von knapp 7.000 Euro vor. Zwischen Mitte 2018 und Januar 2021 soll die gelernte Wirtschaftsgehilfin Handys und Spielekonsolen auf verschiedenen Online-Plattformen verkauft, aber nie geliefert haben. Neuwertige Smartphones namhafter Hersteller habe sie für bis zu 550 Euro verkauft, meist jedoch für weit weniger. Darüber hinaus habe sie für Kleidung und Schuhe aus Onlineshops auch nicht bezahlt. Einen Teil der Taten habe sie mit einer ihrer Töchter begangen, gegen die ebenfalls ermittelt wird.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis der Schwindel auffliegt, denn die Angeklagte hatte keine Mühe auf eine Verschleierung gelegt. Sie bestellte zwar unter falschen Personalien, ließ sich das Geld jedoch auf eigene Konten oder die von Angehörigen überweisen.

Der neue Mann: „ein Reinfall“

Nachdem das Schöffengericht der Angeklagten in einer Verfahrensverständigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung als Strafobergrenze in Aussicht gestellt hatte, räumte die Verteidigerin Kretschmer für ihre Mandantin den Großteil der Vorwürfe ein. Etwa ein Drittel der Taten jedoch bestritt die Angeklagte, darunter die Spielkonsolen. Sie habe nur Dinge angeboten, die sie tatsächlich besessen habe, sagte die 59-Jährige. Das Motiv sei Geldnot gewesen.

Die Angeklagte und ihre Tochter hätten etwa Mietschulden gehabt. Auch die Drogensucht „ihrer Tochter und ihres Drogenfreundes“ seien eine Ursache gewesen. Die Tochter habe sich nicht mehr um ihr Leben gekümmert, ihre drei Kinder, die Enkel der Angeklagten, seien ins Heim gekommen.Die 59-Jährige sagte, sie habe bis 2015 immer gearbeitet und acht Kinder, geboren zwischen 1982 und 2005, großgezogen. 2013 sei ihr erster Mann an Krebs gestorben. 2015 habe sie wieder geheiratet, doch der neue Ehemann – „Der war ein Reinfall!“ – habe sich nicht an den Kosten beteiligt. Der Prozess wird fortgesetzt.