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Bürgerbegehren für Neustädter Markt offenbar unzulässig

Per Unterschriftensammlung soll die Neugestaltung des Neustädter Markts gesichert werden. Doch die Stadtverwaltung äußert nun Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens. Die Initiatoren sind entsetzt.

Von Kay Haufe
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Für den Neustädter Markt gibt es viele Ideen der Gestaltung. Seit 2021 steht er unter Denkmalschutz
Für den Neustädter Markt gibt es viele Ideen der Gestaltung. Seit 2021 steht er unter Denkmalschutz © René Meinig

Dresden. Seit Februar sammelt die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND) Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum Neustädter Markt. Infrage gestellt wird der Denkmalschutzstatus des Platzes, der aus Sicht der GHND entgegengesetzt zu den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbes steht. Die Fragestellunglautet: "Sind Sie dafür, dass vom Königsufer/Elbseite ausgehend die 2019 unter breiter Bürgerbeteiligung entstandenen Wettbewerbsergebnisse verwirklicht werden, die sich am schönen städtebaulichen Zustand vor der Zerstörung orientieren?"

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