Bürgerbegehren für Neustädter Markt offenbar unzulässig
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![Für den Neustädter Markt gibt es viele Ideen der Gestaltung. Seit 2021 steht er unter Denkmalschutz](https://image.saechsische.de/784x441/5/z/5zhfehxzo6acw74ax1pfvn8sau4lv0zz.jpg)
Dresden. Seit Februar sammelt die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND) Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum Neustädter Markt. Infrage gestellt wird der Denkmalschutzstatus des Platzes, der aus Sicht der GHND entgegengesetzt zu den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbes steht. Die Fragestellunglautet: "Sind Sie dafür, dass vom Königsufer/Elbseite ausgehend die 2019 unter breiter Bürgerbeteiligung entstandenen Wettbewerbsergebnisse verwirklicht werden, die sich am schönen städtebaulichen Zustand vor der Zerstörung orientieren?"